Mitgliederordnung

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die Mitgliederordnung einer DRK-Schwesternschaft ist eine Ordnung, die von einer Rotkreuzschwester beim Eintritt in die Schwesternschaft verbindlich anerkannt werden muss. Da sie als Mitglieder im Deut­schen Roten Kreuz mitwirken, haben sie, obwohl sie ihrem Beruf in der Organisation ausüben, keinen Arbeitsvertrag wie haupt­amtlich Beschäftigte anderer Gliederungen wie zum Beispiel der Kreis­verbände. Sie entziehen sich daher der Dichotomie des vereinsmäßig organisierten Ehrenamts und des unternehmerisch aufgestellten Hauptamts, denn sie sind ein vereinsmäßig organisiertes Hauptamt, das darüber hinaus auch ehren­amtliche Strukturen hat. Die Mitgliederordnung kompensiert den nicht vorhandenen individuellen Arbeitsvertrag, indem er notwendige Regelungen, die darin enthalten wären, für alle Mitglieder einer Schwesternschaft einheitlich festhält. Es gibt eine bundeseinheitliche Mitgliederordnung.

Weitere Informationen