Mitgliederordnung
Allgemeines
Die Mitgliederordnung einer DRK-Schwesternschaft ist eine Ordnung, die von einer Rotkreuzschwester beim Eintritt in die Schwesternschaft verbindlich anerkannt werden muss. Da sie als Mitglieder im Deutschen Roten Kreuz mitwirken, haben sie, obwohl sie ihrem Beruf in der Organisation ausüben, keinen Arbeitsvertrag wie hauptamtlich Beschäftigte anderer Gliederungen wie zum Beispiel der Kreisverbände. Sie entziehen sich daher der Dichotomie des vereinsmäßig organisierten Ehrenamts und des unternehmerisch aufgestellten Hauptamts, denn sie sind ein vereinsmäßig organisiertes Hauptamt, das darüber hinaus auch ehrenamtliche Strukturen hat. Die Mitgliederordnung kompensiert den nicht vorhandenen individuellen Arbeitsvertrag, indem er notwendige Regelungen, die darin enthalten wären, für alle Mitglieder einer Schwesternschaft einheitlich festhält. Es gibt eine bundeseinheitliche Mitgliederordnung.
Weitere Informationen
- Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz, Mitgliederordnung, Berlin 2006
- Artikel Rotkreuzschwester
- Artikel Oberin und Oberinnenordnung
- Artikel Schwesternschaft und Verband der Schwesternschaften