Helfergleichstellung

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Unter Helfergleichstellung (auch: [[Helfendengleichstellung]) wird die langjährige Initiative von Hilfsorganisationen wie dem Deut­schen Roten Kreuz (DRK) verstanden, dass ihre ehren­amtlichen Helfer im Bevölkerungsschutz unter denselben Bedingungen zum Einsatz kommen können wie die der Behörden, insbesondere wie die des Technischen Hilfswerks (THW) und der Freiwilligen Feuerwehren. Im DRK betrifft das die Rotkreuz-Gemeinschaften Bereitschaft, Bergwacht und Wasserwacht, insofern sich die betreffenden Helfer im Bevölkerungsschutz wie dem Katastrophenschutz engagieren.

Es gibt, abhängig vom jeweiligen Bundesland, Unterschiede beim Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, bei der Entgeltfortzahlung1 und beim zusätzlichen Versicherungsschutz. Die Helfergleichstellung war in 2025 am weitesten in Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen fortgeschritten.

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Erläuterungen

  1. Oft wird die Entgeltfortzahlung als Lohnfortzahlung bezeichnet, so auch vom Bundesverband. Das übersieht den Unterschied zwischen dem Lohn als stunden- oder leistungsbasierte Bezahlung und dem Gehalt als feste, meist monatliche Bezahlung, unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage in einem Monat. Der Begriff Entgelt bzw. Arbeitsentgelt umfasst beide Bedeutungen.