Helfergleichstellung
Allgemeines
Unter Helfergleichstellung (auch: [[Helfendengleichstellung]) wird die langjährige Initiative von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) verstanden, dass ihre ehrenamtlichen Helfer im Bevölkerungsschutz unter denselben Bedingungen zum Einsatz kommen können wie die der Behörden, insbesondere wie die des Technischen Hilfswerks (THW) und der Freiwilligen Feuerwehren. Im DRK betrifft das die Rotkreuz-Gemeinschaften Bereitschaft, Bergwacht und Wasserwacht, insofern sich die betreffenden Helfer im Bevölkerungsschutz wie dem Katastrophenschutz engagieren.
Es gibt, abhängig vom jeweiligen Bundesland, Unterschiede beim Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, bei der Entgeltfortzahlung1 und beim zusätzlichen Versicherungsschutz. Die Helfergleichstellung war in 2025 am weitesten in Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen fortgeschritten.
Weitere Informationen
Websites
- DRK.de, Gleicher Einsatz, gleiche Rechte: Für die bundesweite Helfergleichstellung (mit Vergleich der Situation in den Bundesländern)
- Mit-dir-fuer-uns-alle.de, Helfendengleichstellung im Ehrenamt, 12. Juni 2023
Enzyklopädie
- Artikel Ehrenamt und Rotkreuz-Gemeinschaft
- Artikel Katastrophenschutz
Erläuterungen
- ↑ Oft wird die Entgeltfortzahlung als Lohnfortzahlung bezeichnet, so auch vom Bundesverband. Das übersieht den Unterschied zwischen dem Lohn als stunden- oder leistungsbasierte Bezahlung und dem Gehalt als feste, meist monatliche Bezahlung, unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage in einem Monat. Der Begriff Entgelt bzw. Arbeitsentgelt umfasst beide Bedeutungen.