Helferuntersuchung

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Die Helferuntersuchung (HU) ist eine ärztliche Untersuchung des Gesundheitszustands von aktiven, ehren­amtlichen Mitgliedern des Deut­schen Roten Kreu­zes. Sie stellt fest, ob ein Helfer vollumfänglich, eingeschränkt oder gar nicht für das Aufgabenfeld geeignet ist, in dem er mitwirken möchte.

Aufgrund der höheren Gefahrenneigung und körperlichen Belastung sind Helferuntersuchungen in den Einsatzdiensten (Bereitschaften, Wasserwacht, Bergwacht) üblich und teils durch Ordnungen auch vorgeschrieben. Je nach Tätigkeit können auch arbeitsmedizinische Untersuchungen vorgeschrieben sein, die entsprechenden Fachärzten vorbehalten sind, z.B. für das Tauchen. Die DRK-eigene Helferuntersuchung ist nicht spezifisch für eine Aufgabe und darf durch jeden approbierten Arzt durchgeführt werden, dem dazu ein standardisiertes Protokoll des Bundesverbands1 an die Hand gegeben wird. Idealerweise handelt es sich um einen erfahrenen Rotkreuz-Arzt, der die spezifischen Anforderungen eines Aufgabenbereichs kennt und auch zur gesundheitlichen Prävention beraten kann.

Die Helferuntersuchung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, so dass die für ein Mitglied zuständigen Leitungskräfte eine grobe Einschätzung der Tauglichkeit und ggf. zu beachtende Einschränkungen, z.B. nicht schwer zu heben, erfahren.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rotes Kreuz, Anamnese- und Untersuchungsbogen, Berlin 2005.