Existenzsichernde Hilfe

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Als existenzsichernde Hilfen bezeichnet das Deut­sche Rote Kreuz (DRK) Leistungen der Wohlfahrtspflege, die Defizite bei physiologischen Bedürfnissen und bei Sicherheitsbedürfnissen ausgleichen1, soweit das durch soziale Maßnahmen möglich ist.

Es gibt keine trennscharfe Abgrenzung von anderen Leistungsbereichen der Wohlfahrt, weil Nöte selten isoliert für ein menschliches Bedürfnis auftreten. Zieht beispielsweise eine Frau vorübergehend in ein Frauenhaus ein, dann bringt sie häufig ein Kind oder mehrere Kinder mit sich, die dann Unterstützung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe benötigen.

Beispiele

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Erläuterungen

  1. Siehe dazu auch die Maslowsche Bedürfnishierarchie!