Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Wasserretter
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Allgemeines
Die Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Rettungsschwimmer / Wasserrettungsdienst / Wasserretter Fließwasserretter (APV RS WRD/WR/FWR oder kurz APV WR) regelt die Ausbildung aktiver Angehöriger der Wasserwacht, die im Wasserrettungsdienst als Wasserretter eingesetzt werden wollen. Gegenüber dem Rettungsschwimmer, der auch als Breitenausbildung angeboten wird, benötigen sie weitere Qualifikationen.
Ausbildung
Die Qualifizierung besteht aus folgenden Schritten:[1]
- Rotkreuz-Einführungsseminar, Rotkreuzkurs Erste Hilfe, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber;
- Knotenkunde, Schnorchelabzeichen;
- Herz-Lungen-Wiederbelebung mit AED, Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst;
- Lehrgang Wasserretter.
Der eigentliche Lehrgang für Wasserretter hat vier Module mit einem Gesamtumfang von mindestens 64 Unterrichtseinheiten:
- Modul I: Basisausbildung Notfallmedizin,
- Modul II: Einsatztraining,
- Modul III: Basisausbildung Fließwasserrettung,
- Modul IV: Regionales Einsatztraining.
Weitere Informationen
- Artikel Wasserwacht
- Artikel Wasserretter
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Rettungsschwimmer / Wasserrettungsdienst / Wasserretter Fließwasserretter (APV RS WRD/WR/FWR), Berlin 2017.