Anwärter

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Bevor ein ehren­amt­liches Mitglied Angehöriger einer Rotkreuz-Gemeinschaft wird, kann es, abhängig von der Art der Gemeinschaft, den Status Anwärter haben. Dieser Status kann sich entweder durch die Ordnung der Gemeinschaft ergeben, die eine Anwartschaft (Wartezeit bzw. Probezeit) vorsehen kann, oder dadurch, dass eine Gremienentscheidung (z.B. Vorstand des Ortsvereins) notwendig ist.

Aufgrund der föderalen Organisation und den voneinander unabhängigen Rotkreuz-Gemeinschaften unterscheiden sich die Regelungen zur Anwartschaft in den Landes­verbänden und Aufgabenbereichen. Im Jugendrotkreuz ist sie oft nicht vorgesehen, und in den Bereitschaften dauert sie häufig sechs Monate. Durch die erforderlichen Ausbildungen und Prüfungen dauert die Anwartschaft in der Bergwacht mit zwei bis drei Jahren am längsten. Sie ist bei der Bergwacht zugleich eine Qualifikationsstufe.

Bewertung

Das Konzept einer Probezeit ist nicht mehr zeitgemäß und stammt aus einer Zeit, in der man sich dauerhaft einer Organisation anschloss. Diese Zeit endete in den 1990er-Jahren. Heute steht in der Regel nicht die Mitgliedschaft, sondern die Mitwirkung im Vordergrund.

Die Anwartschaft hat sich erhalten, weil Langzeit-Ehrenamtliche ihren gefühlten Status aufrechterhalten möchten und keine moderneren Konzepte geschaffen wurden. Es gibt andere Möglichkeiten, um sich in den seltenen Fällen von Mitgliedern, die nicht in der Organisation sein sollten, zu trennen oder zumindest ihre Mitwirkung zu unterbinden.

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