Ausbildungsordnung
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von AO)
Allgemeines
Eine Ausbildungsordnung (AO) ist eine Gruppe von Regeln des Typs Ordnung. Sie regelt immer eine Lehrgangsart (z.B. das Rotkreuz-Einführungsseminar) oder eine Gruppe verwandter Lehrgänge (z.B. die Rotkreuzkurse, d.h. alle standardisierten Varianten der Erste-Hilfe-Ausbildung1).
Typische Inhalte
Die Ausbildungsordnungen ähneln sich im Aufbau. Sie bestimmen für jede Lehrgangsart:
- Allgemeines inhaltliches Ausbildungsziel und Curriculum (z.B. Verweis auf Lehrunterlage),
- Dauer in Unterrichtseinheiten, die variierend definiert sind (meistens 45 Minuten),
- Träger, d.h. ausbildende Verbandstufe (Kreisverband, Landesverband, Bundesverband),
- Ausbilder, Ausbildung der Ausbilder und Träger dieser Ausbildung,
- sonstige bei der Durchführung zu beachtende Vorgaben.
Weitere Informationen
- Artikel Lehraussage
- Artikel Lehr-Lern-Unterlage
- Artikel Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Erste Hilfe Programme, Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz, Teil: Erste Hilfe, Berlin 2015