Stützpunktsystem

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Das Stützpunktsystem des Deut­schen Roten Kreu­zes (DRK) ist die Gesamtheit der Standorte des DRK, die im Fall eines bedeutenden Notstands, zum Beispiel einer Katastrophe oder eines Konflikts, von der hilfesuchenden Bevölkerung aufgesucht werden können. Geeignet sind Standorte, die eine sanitäts- und betreuungsdienstliche Basisversorgung erbringen können. Das sind insbesondere die von Rotkreuz-Gemeinschaften, Ortsvereinen und Kreisgeschäftsstellen genutzen Objekte, darüber hinaus auch Rettungswachen, Pflegeheime und andere Einrichtungen, soweit deren Betrieb dadurch nicht zu sehr beeinträchtigt wird.

In der staatlichen Gefahrenabwehr heißen solche Anlaufpunkte oft Katastrophenschutz-Leuchttürme oder nüchterner Katastrophenschutz-Informations- und Interaktionspunkte, und im Einsatzfall würden die DRK-Stützpunkte vermutlich in diese Struktur eingegliedert, soweit die Behörden Bedarf für die Unterstützung durch das DRK sehen. Dank des Grundsatzes der Unabhängigkeit könnte es auch ohne staatlichen Auftrag sein Stützpunktsystem örtlich oder regional aktivieren, zumal es sich um organisationseigenen Katastrophenschutz handelt. Der Stand der Vorbereitung auf mögliche Einsätze ist sehr unterschiedlich.

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