Krisenstab
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Ein Krisenstab ist in den Regularien des Deutschen Roten Kreuzes nicht vorgesehen. Stattdessen gibt es der Krisenmanagement-Vorschrift (K-Vorschrift) des DRK zufolge zwei Gremien:
- Der Planungsstab unterstützt eine Gliederung, zum Beispiel einen Kreisverband, bei der Vorbereitung auf mögliche Krisen.[1] Er tagt daher außerhalb und unabhängig von einer konkreten Situation.
- Der Einsatzstab wird bei einer drohenden oder eingetretenen Krise aktiviert, um die dann notwendigen Entscheidungen zu treffen.[1.1] Es handelt sich um ein Führungsinstrument zur Bewältigung einer Lage.
Der Planungsstab kann seine Tätigkeit im eigenen Ermessen gestalten, während der Einsatzstab nach DRK-DV 100 organisiert sein muss.[1.2] Ein erfolgreiches Wirken des Einsatzstabs setzt eine vorherige Vorbereitung durch den Planungsstab voraus, weil er kein Organ ist und keine Kompetenzen hat.
Weitere Informationen
- Artikel Krise
- Artikel Krisenmanagement-Vorschrift
- Artikel Planungsstab und Einsatzstab
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Krisenmanagement-Vorschrift des Deutschen Roten Kreuzes (K-Vorschrift), Berlin 2011, Abschnitt 5.1.3.
