Krisenstab

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Ein Krisenstab ist in den Regularien des Deut­schen Roten Kreu­zes nicht vorgesehen. Stattdessen gibt es der Krisenmanagement-Vorschrift (K-Vorschrift) des DRK zufolge zwei Gremien:

  • Der Planungsstab unterstützt eine Gliederung, zum Beispiel einen Kreisverband, bei der Vorbereitung auf mögliche Krisen.[1] Er tagt daher außerhalb und unabhängig von einer konkreten Situation.
  • Der Einsatzstab wird bei einer drohenden oder eingetretenen Krise aktiviert, um die dann notwendigen Entscheidungen zu treffen.[1.1] Es handelt sich um ein Führungsinstrument zur Bewältigung einer Lage.

Der Planungsstab kann seine Tätigkeit im eigenen Ermessen gestalten, während der Einsatzstab nach DRK-DV 100 organisiert sein muss.[1.2] Ein erfolgreiches Wirken des Einsatzstabs setzt eine vorherige Vorbereitung durch den Planungsstab voraus, weil er kein Organ ist und keine Kompetenzen hat.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rotes Kreuz, Krisenmanagement-Vorschrift des Deutschen Roten Kreuzes (K-Vorschrift), Berlin 2011, Abschnitt 5.1.3.
    1. Abschnitt 5.1.4.
    2. Näheres zur Arbeit des Einsatzstabes regelt die DRK-DV 100. — Abschnitt 5.1.4.