Kulturgutschutz

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Mit Kulturgutschutz bzw. Kulturgüterschutz (jeweils KGS) werden sowohl die Regelungen des Huma­ni­tären Völker­rechts zum Schutz von Kulturgut durch vor allem die Haager Konvention bezeichnet, als auch die vorbereitenden und konkreten Maßnahmen zum Schutz und zur Rettung akut bedrohter Kulturgüter. Bei Notfällen in Friedenszeiten gehören die Maßnahmen zum Katastrophenschutz, im Falle eines bewaffneten Konflikts zum Zivilschutz. Wie im Sanitätsdienst oder Betreuungsdienst überschneiden sich hier die Vorbereitungen für zivile und militärisch verursachte Notstände. Die Maßnahmen werden überwiegend von öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen wie Archiven, Bibliotheken und Mussen getragen, die sich dazu in Notfallverbünden zusammengeschlossen haben und an zentralen Standorten spezielle Einsatzmittel vorhalten und sich mit Planungen sowie Übungen auf konkrete Notfälle vorbereiten. Anlass dazu gaben in Deutschland zum Beispiel der Brand der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek im September 2004 und der Einsturz des Stadtarchivs Köln im März 2009.

Das Inter­nationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) wirkt am Kulturgutschutz mit (→ Rotes Kreuz und Kulturgutschutz), und mit Blue Shield International gibt es eine dem IKRK analoge Organisation, die sich auf Kulturgutschutz spezialisiert hat.

Weitere Informationen

Websites

Podcast

Enzyklopädie