Inklusionsbetrieb

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Ein Inklusionsbetrieb ist ein eigenständiges Unternehmen (Inklusionsunternehmen) oder eine unselbstständige Einrichtung, das bzw. die mindestens 30 % und möglichst höchstens 50 % Personen mit einer Schwerbehinderung beschäftigt.1 Anders als eine Werkstatt für behinderte Menschen gehört ein Inklusionsbetrieb zum allgemeinen Arbeitsmarkt, sorgt jedoch nicht nur für Beschäftigung, sondern bietet auch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung an sowie nach Bedarf auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, einschließlich der Vermittlung entsprechender außerbetrieblicher Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb.2 Ihre Tätigkeit wird finanziell aus Mitteln der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe und für psychisch kranke Menschen durch die Rehabilitationsträger unterstützt3, weiterhin durch verschiedene ergänzende SGB-Leistungen, aus Eigenmitteln des Trägern und Drittmitteln von Förderern.

Im Rahmen der haupt­amtlich getragenen Wohlfahrtspflege gibt es in einigen Gliederungen des Deut­schen Roten Kreu­zes (DRK) anerkannte und damit staatlich geförderte Inklusionsbetriebe. Sie sind in der Regel in eigene Gesellschaften ausgelagert.

Beispiele im Deutschen Roten Kreuz

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