Zivildienst

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Wehrpflichtige Männer konnten von 1961 bis 2011 mit dem Zivildienst (ZD) einen Ersatzdienst leisten, um ihre gesetzliche Dienstverpflichtung außerhalb der Bundeswehr zu erfüllen. Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht lief auch der Zivildienst in Deutschland aus.

Zivildienstleistende (Zivis) stellten seit den 1980er Jahren eine wichtige personelle Ressource für das Deut­sche Rote Kreuz dar. In den 1990er Jahren engagierten sich auf diese Weise bundesweit bis ca. 20.000 junge Männer in der Organisation. Zuletzt, 2010, gab es noch 8.000 Zivildienstleistende im DRK, darunter 1.500 im Rettungsdienst.1 Die Bedeutung hatte schon mit Beginn der 2000er-Jahre durch die Reduzierung der Einberufungen abgenommen. Der 2011 geschaffene Bundesfreiwilligendienst (BFD) konnte das nicht kompensieren, während das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) eine bedeutendere Rolle spielt.

Nachwuchsgewinnung

Der Zivildienst dauerte meist 1–2 Jahre, was entsprechend der wechselnden Dauer des Wehrdienstes variierte. Er konnte auch, analog zur Freistellung vom Wehrdienst ohne vorherige Kriegsdienstverweigerung2, im Zivil- und Katastrophenschutz des Deut­schen Roten Kreu­zes abgeleistet werden, dann in der Freizeit und gestreckt über 5–10 Jahre.

In beiden Varianten war der Zivildienst zusammen mit den anderen Ersatzdiensten eine wichtige Quelle ehren­amt­licher Helfer, weil ein gewisser Teil nach der Pflichtzeit der Organisation verbunden blieb und sich auch ohne Zwang weiter engagierte. Im Rettungsdienst konnte das im Zuge der zugleich steigenden Professionalisierung — von 1989 bis 2014 gab es den Beruf Rettungsassistent3 — aufgefangen werden, während sich der Katastrophenschutz und die Bereitschaften vom Verlust dieser personellen Ressourcen nicht erholten und schrumpften.

Der positive Effekt der Ersatzdienste ist jedoch so nachhaltig für das DRK, dass er noch bis in die 2030er-Jahre anhalten wird.

Weitere Informationen

Einzelnachweise und Erläuterungen

  1. Deutsches Rotes Kreuz, DRK begrüßt Einigung zum Zivildienst – Ausnahme Rettungsdienst, vormals abrufbar unter https://www.drk.de/presse/pressemitteilungen/meldung/drk-begruesst-einigung-zum-zivildienst-ausnahme-rettungsdienst-1/, Pressemitteilung, Berlin, 18. Mai 2010.
  2. Die Rechtsgrundlage dafür war das 1997 aufgehobene Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG): § 8 Abs. 2 KatSG.
  3. Mit einer Übergangszeit wurde er seit 2014 durch den weiterentwickelten Beruf Notfallsanitäter abgelöst.