Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz an der Saar (1935)

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Der hier durch Transkription wiedergegebene und kommentierte Kurzbeitrag von Felix Grüneisen (1884–1945) erschien im März 1935 in der »Deutschen Zeitschrift für Wohlfahrtspflege« (1925–1945).[1] Das damalige Deut­sche Rote Kreuz, das noch in Vereinen organisiert war, hatte sich nach der Machtübernahme der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDSP) in 1933 schnell in das diktatorische Regime eingefügt, was auch in diesem recht sachlichen Bericht am NS-Duktus und spürbaren politischen Positionen bemerkbar ist (→ Artikel Deutsches Rotes Kreuz im Nationalsozialismus).

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Transkribierter Artikel

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Das Deutsche Rote Kreuz an der Saar.

Die 15 Jahre der Abtrennung des Saargebietes vom Deutschen Reich[2] haben dem Deutschen Roten Kreuz die mannigfachsten Aufgaben gestellt. Es bestand kein Anlaß, die zum Deutschen Roten Kreuz gehörigen Organisationen an der Saar aus dem Verbande des Deutschen Roten Kreuzes zu lösen, es wurde vielmehr betont, daß das Deutsche Rote Kreuz unabhängig von dem Völ­ker­bunds­re­gime[3] an der Saar die einzige zuständige nationale Rot­kreuz­ge­sell­schaft[4] sei, um die dem Roten Kreuz an der Saar gestellten Aufgaben zu erfüllen.

An die weiter zurückliegenden Zeiten der Abwanderung von Saardeutschen ins Reich, die durch das Deutsche Rote Kreuz eine besondere Betreuung erhielten, sei nur erinnert. Im Saargebiet selbst wurde allmählich eine Zusammenfassung aller Rotkreuzorganisationen des Saargebietes in einer dem Deutschen Roten Kreuz, Haupt­ver­wal­tung[5], unmittelbar unterstellten Arbeitsgemeinschaft, kurzweg „Saar-Rotkreuz“ genannt, notwendig. An ihrer Spitze stand der Bezirksinspekteur des Deutschen Roten Kreuzes, Dr. Kalefeld, Saarbrücken.

Durch anderthalb Jahrzehnte fand ein vorbildlicher Ausbau des Roten Kreuzes an der Saar statt. Die Sanitätskolonnen, an die in dem reich entwickelten Industriegebiet hohe Anforderungen gestellt wurden, nahmen einen beispiellosen Aufschwung. Die Vaterländischen Frauenvereine vom Roten Kreuz führten alle in ihrer Art vorbildliche Aufgaben durch. Hervorgehoben sei der Ausbau der Schwesternschaft des Deutschen Roten Kreuzes, die in Saarbrücken im ehemaligen Garnisonlazarett auf dem Schenkelberg ein eigenes Mutterhaus er­hielt.[6] Tausende von Helferinnen und Samariterinnen wurden ausgebildet und in den Dienst gestellt. Große Katastrophen, wie das Unglück in der Grube May­bach[7] und die furchtbare Explosion eines Gasbehälters in Neun­kir­chen[8], die einen ganzen Stadtteil vernichtete, stellten hohe Ansprüche an das Rote Kreuz. Der Vaterländische Frauenverein vom Roten Kreuz Neunkirchen schuf in seiner Steinwandsiedlung bei Neunkirchen vorbildliche neue Heimstätten für die obdachlos gewordenen Neunkirchener.

Den Höhepunkt fand die Hilfstätigkeit des Roten Kreuzes bei der Volksabstimmung selbst[9], beginnend mit dem Oktober 1934. Am Tage der Abstimmung standen gegen 8 000 Kräfte des Saarrotkreuzes in Dienst.

Der Hilfs- und Sicherheitsdienst begann am 6. Januar 1935 mit der Kundgebung von 350 000 Saardeutschen bei Regen und Schneegestöber auf dem Wackenberg bei Saarbrücken. Bei der Wahl wurden in sämtlichen Wahllokalen Wachen mit weiblichem und männlichem Personal eingerichtet. Gegen 150 Sanitätsmänner waren auf Wunsch der Ab­stim­mungs­kom­mis­sion[10] mit den uniformierten Beamten der Gemeinden und Städte und der freiwilligen Feuerwehr als Hilfspolizisten in den Wahllokalen eingesetzt und taten außerdem ihren Sanitätsdienst. In vielen Fällen mußten die Sanitätsmänner mit in die Wahlzelle gehen, um für am Schreiben behinderte Abstimmungsberechtigte das Kreuz auf dem Wahlzettel zu machen.

Die schwerste Arbeit war der Transport der vielen kranken und gebrechlichen Abstimmungsberechtigten, oft über weite Entfernungen. Mehr als 35 000 Abstimmende wurden im ganzen Saargebiet vom [640] Roten Kreuz zur Wahlurne geleitet. Etwa 12 000 Kranke, die nicht außer Bett abstimmen konnten, wurden am Tage vor der Abstimmung in die Krankenhäuser verlegt und am folgenden Tage wieder nach Hause gebracht. Insgesamt standen 36 Krankenwagen zur Verfügung, die z.T. aus der Pfalz und dem Regierungsbezirk Trier zur Hilfe gestellt waren. Als Notbehelf wurden Liefer- und Lastwagen provisorisch zur Ergänzung hergerichtet, außerdem wurden sämtliche vorhandenen Tragen und Fahrstühle eingesetzt. Endlich stand eine große Anzahl Personenwagen und Autobusse, deren die Deutsche Reichs­post[11] allein gegen 200 zur Verfügung gestellt hatte, für den Transport der kranken Abstimmungsberechtigten bereit.

Auf den Bahnhöfen war Tag- und Nachtdienst eingerichtet, um die 58 Sonderzüge aus dem Reich neben dem verstärkten normalen Personenzugverkehr zu erledigen. Leider gab die Eisenbahnverwaltung nur 11 Bahnhöfe zur Wachgestellung frei. Es handelte sich dabei um die Übernahme von Kranken, Schwangeren, alten Frauen und Männern und von Gebrechlichen. Dabei gab es Frauen, die erst vor einigen Tagen operiert worden oder wenige Tage vorher niedergekommen waren.

In den Straßen der Städte und auf den Landstraßen war ein ständiger Patrouillendienst in den Tagen vom 12. bis 15. Januar unterwegs. Er war als Ergänzung der ständig besetzten Rettungswachen und Sanitätszelte umsomehr erforderlich, als die über 20 000 Autos, die am 13. Januar im ganzen Saarland unterwegs waren, auf den durch Frost und Schneefall geglätteten Straßen schwer gefährdet waren.

Die Frauenvereine des Deutschen Roten Kreuzes hatten, besonders auf dem Lande, Kinderstuben eingerichtet, wo die Kinder mehrerer Familien zusammen beaufsichtigt und beköstigt wurden, während die Erwachsenen über Land gingen, um außerhalb ihrer Abstimmungspflicht zu genügen. Die Helferinnen und Samariterinnen der Frauenvereine vertraten am Abstimmungstage die Mutter im Haushalt. Die Küchen des Vaterländischen Frauenvereins hielten am Abstimmungstage billiges, gutes Essen bereit, und zwar bis in die späte Nacht hinein. Wärme- und Teestuben dienten zur Erholung der Abstimmenden, die oft Wege von 6 bis 8 km in Kälte und Nässe zurückzulegen hatten.

Die Tätigkeit des Roten Kreuzes in der Abstimmungszeit endete nicht an der Grenze des Saargebiets. Besonders in der Pfalz und in den angrenzenden preußischen Regierungsbezirken wurden in ähnlicher Weise wie an der Saar selbst Männer und Frauen des Roten Kreuzes zur Verpflegung der durchfahrenden Bezirke, für große Veranstaltungen und für die großen Kundgebungen des Saarbevollmächtigten Bür­ckel[12] eingesetzt. Es sind nur kleine Hilfen, die das Deutsche Rote Kreuz in den Tagen gewaltigen vaterländischen Aufschwungs beitragen konnte. Jeder Einzelne der Tausende, die unter dem Zeichen des Roten Kreuzes mithelfen durften, ist aber stolz darauf, daß er helfen durfte und wird das Andenken an diese Tage in froher Erinnerung bewahren.
Grüneisen.[13]

Erläuterungen

  1. Felix Grüneisen, Das Deutsche Rote Kreuz an der Saar, in: Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege, Nummer 12, 10. Jahrgang, Berlin, März 1935, Seiten 639–640.
  2. Von 1920 bis 1935 wurde das als Saargebiet bezeichnete Industriegebiet vom Deutschen Reich abgetrennt und als Mandatsgebiet vom Völkerbund (1920–1946) verwaltet. Die auf 15 Jahre befristete Maßnahme war 1919 im Friedensvertrag von Versailles nach dem Ersten Welt­krieg (1914–1918) vereinbart worden. Das Saargebiet umfasste den Südteil des Regierungsbezirks Trier der preußischen Rheinprovinz und den Westteil der bayerischen Pfalz. Es war in der Fläche um ein Viertel kleiner als das heutige Saarland.
  3. Vgl. Mandat (Völkerrecht).
  4. Siehe Artikel Nationale Gesellschaft.
  5. Gemeint ist das erste Deut­sche Rote Kreuz (1921–1937) als Dachverband mit Sitz in Berlin, nicht mehr das Zentralkomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz (1879–1921).
  6. Die Schwesternschaft Saarbrücken war bereits 1912 vom Provinzialverein und vom Vaterländischen Frauenverein für die preußische Rheinprovinz (1822–1945) gegründet worden, also nicht erst in der Zeit des Saargebiets. Sie bestand bis 1987, als sie sich der Schwesternschaft Rheinpfalz anschluss, die daraufhin ihren Namen zu Schwesternschaft Rheinpfalz-Saar änderte. — Verband der Schwesternschaften im Deutschen Roten Kreuz e.V. (Hrsg.), Rotkreuzschwestern. Die Pflegeprofis. Menschlichkeit - Die Idee lebt, Hildesheim/Zürich/New York 2007, Seite 374.
  7. Am 25. Oktober 1930 ereignete sich eine Schlagwetter- und Kohlenstaubexplosion der Grube Maybach, einem Steinkohlebergwerk im Ortsteil Maybach im saarländischen Friedrichsthal. Dabei starben fast 100 Bergleute.
  8. Die Gasometerexplosion in Neunkirchen (Saar) ereignete sich am 10. Februar 1933.
  9. Die Volksabstimmung im Saargebiet fand am 13. Januar 1935 statt, wobei sich die überwältigende Mehrheit der Stimmberechtigten für eine Rückkehr in Deutsche Reich entschied. Das Saargebiet wurde daraufhin als Reichsland Saarland in den NS-Staat (1933–1945) integriert.
  10. Eigene Bezeichnung: Volksabstimmungskommission des Völkerbundes.
  11. Siehe Reichspost.
  12. Josef Bürckel (1895–1944) war ein nationalsozialistischer Funktionär, der als Gauleiter des Gau Saarpfalz und zusätzlich von 1935 bis 1936 als Reichskommissar für die Rückgliederung des Saargebiets amtierte.
  13. Felix Grüneisen (1884–1945).