Wahlvorbereitungsausschuss

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Wahlvorbereitungsausschuss (WVA) ist ein temporäres Gremium im Baye­ri­schen Roten Kreuz, das zwingend vor Wahlen in einer Mitgliederversammlung eines Kreisverbands, einer Bezirksversammlung eines Bezirksverbands und der Landesversammlung eingerichtet werden muss. Wahlvorbereitungsaussschüsse können optional auch für Wahlen der Rotkreuz-Gemeinschaften gebildet werden. Die mindestens drei Mitglieder eines Wahlvorbereitungsausschusses und der Ersatzmitglieder werden vom Vorstand der betreffenden Gliederung benannt.

Die Aufgabe eines Wahlvorbereitungsausschusses besteht darin, die Wahl auszuschreiben, Wahlvorschläge anzunehmen und zu prüfen. Die Durchführung der Wahl liegt beim Wahlausschuss, der von der wählenden Versammlung bestimmt wird. Der Tätigkeit des Wahlvorbereitungsausschusses endet also mit dem Beginn der eigentlichen Wahl.

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