Schutzzone
Allgemeines
Die Genfer Abkommen sehen bei einem bewaffneten Konflikt, der Voraussetzung für ihre Anwendung ist, die Einrichtung von Schutzzonen vor. Geregelt sind die Zonen im IV. Genfer Abkommen von 1949. Der Begriff Schutzzone findet sich in den Genfer Abkommen nicht, sondern stattdessen ist von der Sanitäts- und Sicherheitszone1 und von der neutralen Zone1.1 die Rede.
Schutzzonen, die nicht von den Konfliktparteien, sondern von dritter Seite eingerichtet und gegebenenfalls auch militärisch durchgesetzt werden, sind keine Schutzzonen im Sinne der Genfer Abkommen. Solche Zonen kamen in den 1990er-Jahren auf, zum Beispiel im Nordirak (1990), in Bosnien-Herzegowina (1993) und in Ruanda (1994). Dazu gehören auch UN-Schutzzonen.
Sanitäts- und Sicherheitszone

Eine Sanitäts- und Sicherheitszone ist ein Gebiet, das Verwundeten und Kranken, schwachen und betagten Personen, Kindern unter fünfzehn Jahren, schwangeren Frauen und Müttern von Kindern unter sieben Jahren Schutz vor den Folgen des Krieges bietet.1.2 Solche Zonen können bereits in Friedenszeiten eingerichtet werden. Sie basieren auf bilateraler Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien und werden nicht von dritter Seite festgelegt oder durchgesetzt. Weitere Parteien greifen nicht in das Kriegsgeschehen ein, sondern lediglich die Schutzmächte und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz werden eingeladen, ihre guten DiensteWP zu leihen, um die Errichtung und Anerkennung dieser Sicherheits- und Sanitätszonen und -orte zu erleichtern1.3.
Alles Weitere wird in einem Vertrag zwischen den Konfliktparteien geregelt, für den das IV. Genfer Abkommen ein Muster bietet.1.4 Darin werden auch die zu verwendenden Schutzzeichen vereinbart: Die ganze Zone ist durch rote Schrägbänder auf weißem Grund, die an den Umgrenzungen und auf den Gebäuden anzubringen sind, gekennzeichnet, und ausschließlich den Verwundeten und Kranken vorbehaltenen Zonen können mit roten Kreuzen (roten Halbmonden, roten Löwen mit roten Sonnen) auf weißem Grund gekennzeichnet werden1.5. Das rote Schrägband ist daher kein gesetzliches, sondern nur ein vertragliches Schutzzeichen, das auch durch andere Zeichen oder Kennzeichnungen ersetzt werden kann.
Neutrale Zone
Neutrale Zonen bieten gegenüber Sanitäts- und Sicherheitszonen einem größeren Personenkreis Schutz vor den Kriegsfolgen. Zu den Menschen, die medizinische Hilfe benötigen, können ausdrücklich auch Kombattanten gehören1.6, und die in der Zone geschützten Zivilpersonen sind alle, die nicht an den Feindseligkeiten teilnehmen und die sich während ihres Aufenthaltes in diesen Zonen keiner Arbeit militärischer Art widmen1.7.
Auch eine neutrale Zone wird durch eine Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien eingerichtet, die möglichst schriftlich abgeschlossen werden soll. Dabei sind ausdrücklich die geographische Lage, die Verwaltung, die Versorgung mit Nahrung und die Kontrolle zu berücksichtigen. Ein neutraler Staat, zum Beispiel die Schutzmacht, oder eine humanitäre Organisation, zum Beispiel das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), können bei der Einrichtung der neutralen Zone vermitteln.1.8
Beispiel Falklandkrieg
Während des FalklandkriegsWP (1982) vereinbarten Argentinien und Großbritannien einen Schutzzone zur See, die als Red Cross Box bezeichnet wurde. Es handelte sich zwar nicht um eine Schutzzone im Sinne der Genfer Abkommen, die an Land vorgesehen ist, aber sie erfüllte erfolgreich denselben Zweck.
Eine Sanitäts- und Sicherheitszone im wörtlichen Sinne der Genfer Abkommen wurde an Land eingerichtet, in der Hauptstadt Stanley.
Weitere Informationen
- Artikel Humanitäres Völkerrecht
- Artikel Genfer Abkommen
- Artikel Schutzzeichen
- Artikel Red Cross Box
Einzelnachweise
- ↑ Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten (IV. Genfer Abkommen), Genf 1949, Artikel 14.