Rotes Schrägband

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Mögliche Kennzeichnung einer Sanitäts- und Sicherheitszone

Das rote Schrägband ist eine mögliche, in den Genfer Abkommen vorgeschlagene1 Kennzeichnung einer Sanitäts- und Sicherheitszone. Bei Einrichtung einer solchen Schutzzone vereinbaren die Konfliktparteien, wie sie gekennzeichnet werden soll. Es steht ihnen frei, andere Zeichen und andere Medien zu wählen.

Das rote Schrägband ist daher kein universell gültiges Schutzzeichen und genießt in Friedenszeiten keinen eigenen Schutz vor Missbrauch wie das Rote Kreuz oder der Rote Halb­mond. Als Alternativen waren der Gelbe Kreis und der Rote Kreis diskutiert worden, die auch eine Differenzierung der Kennzeichnung von Sicherheitszone (gelb) und Sanitätszone (rot) ermöglichen sollten.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten (IV. Genfer Abkommen), Genf 1949, Anlage 1: Entwurf einer Vereinbarung über Sanitäts- und Sicherheitszonen und -orte.