Rotes Hakenkreuz
Allgemeines
Das Hakenkreuz (Swastika) ist vor allem als Parteizeichen der NSDAP bekannt1 und daher in Deutschland als Propagandamittel einer verfassungswidrigen Organisation verboten.2 Es wurde einmal als weiteres Wahrzeichen der Bewegung vorgeschlagen und wird noch von einer kleinen, religiösen Wohlfahrtsorganisation in Asien verwendet.
Vorschlag als Wahrzeichen
Das Rote Hakenkreuz bzw. eine rote Swastika war ein 1957 von Sri Lanka und 1977 nochmals von Indien vorgebrachter und verworfener Vorschlag für ein weiteres Wahrzeichen. Historisch belastet durch das verbrecherische Regime der Nationalsozialisten in Deutschland (1933–1945) ist das traditionelle Zeichen jedoch völlig inakzeptabel für eine humanitäre Institution geworden.
Religiöse Wohlfahrtsorganisation
Eine 1922 in China gegründete Organisation führt ein rotes Hakenkreuz in ihrem Namen und als Emblem. Sie hat heute ihren Sitz in Taiwan und betreibt unter anderem Schulen in Hong Kong und Singapur.3 Sie gehört nicht zur Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
Beiname des Deutschen Frauenordens
Der Deutsche Frauenorden (1923–1931) war eine Vorgängerorganisation der NS-Frauenschaft (1931–1945). Ab 1928 bezeichnete er sich zusätzlich als Rotes Hakenkreuz.
Weitere Informationen
- Artikel Wahrzeichen
- Artikel Schutzzeichen
- Artikel Logo (Drittes Reich)
- Artikel Hakenkreuz
Einzelnachweise
- ↑ Bernd Kleinhans, Das Hakenkreuz − Geschichte eines NS-Symbols, in: Zukunft braucht Erinnerung - Das Online-Portal zu den historischen Themen unserer Zeit, 5. Juli 2005.
- ↑ § 86 Strafgesetzbuch (StGB).
- ↑ Wikipedia, Red Swastika Society.