Resolution
Allgemeines
Das höchste Organ der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung ist die Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds, die in der Regel alle vier Jahre tagt. Ihre Ergebnisse sind Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen (Deklarationen), die Resolutionen heißen.1 Sie werden nach Möglichkeit im Konsens beschlossen.1.1 Ihre Umsetzung nach einer Konferenz wird von der Ständigen Kommission gefördert.1.2
Für die Nationalen Gesellschaften wie das Deutsche Rote Kreuz haben die Resolutionen keine unmittelbare Wirkung, denn sie werden weder in den Statuten für die Nationalen Gesellschaften noch in der Satzung des DRK-Bundesverbands erwähnt. Sie müssen erst auf nationaler Ebene implementiert werden, soweit sie nicht Interpretationen bestehender Regeln wie der Grundsätze sind.
Für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sind die Resolutionen hingegen unmittelbar bindend. Sie dürfen ihrerseits keine davon abweichenden Beschlüsse treffen.1.3
Weitere Informationen
Website
- Internationale Konferenz, Statutory Meetings / International Conference / 33rd International Conference / Documents (darunter auch die acht beschlossenen Resolutionen), Genf 2019
Enzyklopädie
- Artikel Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds
- Artikel Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
- Artikel Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
- Artikel Komponente
Einzelnachweise
- ↑ Die Internationale Konferenz [verabschiedet] ihre Beschlüsse, Empfehlungen und Deklarationen in
Form von Resolutionen. — Deutsches Rotes Kreuz (Hrsg.), Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, Berlin 2007 (Englisch: Statutes of the International Red Cross and Red Crescent Movement, Genf 2006), Artikel 10, Abs. 5.
- ↑ Die Internationale Konferenz bemüht sich, ihre Resolutionen durch Konsens zu verabschieden […]. Kommt kein Konsens zustande, wird […] abgestimmt. — Artikel 11, Abs. 7.
- ↑ Die Ständige Kommission […] bemüht sich, die Durchführung der Resolutionen der Internationalen Konferenz zu erreichen. — Artikel 18, Abs. 3, lit. b.
- ↑ Das Internationale Komitee und die Föderation [fassen keinen] Beschluss, der im Widerspruch zu den vorliegenden Statuten und zu den Resolutionen der Internationalen Konferenz steht. — Artikel 11, Abs. 6.