Ordnung der Bereitschaften
Allgemeines
Die Ordnung der Bereitschaften (OdB) ist das zentrale Regularium der Bereitschaften. Sie wird von jedem Landesverband für seinen Zuständigkeitsbereich beschlossen. Von Bundesverband festgelegte Regeln, die bundesweit gelten sollen, finden sich in allen Ordnungen. Darüber hinaus gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Ordnungen der Landesverbände.
Anders als bei der Wasserwacht gibt es bei den Bereitschaften nicht die Zweiteilung zwischen einer Ordnung (OdWW) und weiteren Dienstvorschriften (DV WW, DV WRD). Das liegt daran, dass die Tätigkeitsfelder der Bereitschaften mehr länderspezifische und sogar regionale Besonderheiten aufweisen als das beim Wasserrettungsdienst der Fall ist.
Die aktuelle Fassung der Ordnung der Bereitschaften wurde am 30. November 2018 von der Bundesversammlung beschlossen. Die Landesverbände haben jeweils eigene Ordnungen für die Bereitschaften, die die Regelungen der Bundesfassung enthalten.
Weitere Informationen
- Deutsches Rotes Kreuz, Ordnung der Bereitschaften, 3. Auflage, Berlin 2024
- Artikel Bereitschaft