Internationaler Strafgerichtshof
Allgemeines

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH; dt. auch Haager Tribunal); engl. International Criminal Court, ICC; frz. Cour Pénale Internationale, CPI) mit Sitz in Den Haag ahndet Verbrechen gegen unter anderem das Humanitäre Völkerrecht, wenn sie von nationalen Gerichten nicht ausreichend verfolgt werden. Dazu gehören Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen der Aggression. Der IStGH begann seine Tätigkeit am 1. Juli 2002.
Ausgewählte Vertragsstaaten
Deutschland
Deutschland ist seit 1998 ein Vertragsstaat des Römischen Statuts, das die Rechtsgrundlage für den Internationalen Strafgerichtshof darstellt. Mit dem Völkerstrafgesetzbuch schuf Deutschland darüber hinaus in 2002 ein nationales Recht, um relevante Straftaten selbst zu verfolgen, so dass der IStGH in der Regel nicht für deutsche Staatsbürger und andere Personen, die unter seine Jurisdiktion fallen, zuständig ist.
Österreich
Österreich ist ebenfalls ein Vertragsstaat. Es hat seine Zusammenarbeit mit dem IStGH im Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH-ZG) näher beschrieben. Anders als in Deutschland sind die national definierten Straftatbestände nicht in ein Spezialgesetz, sondern in das allgemeine Strafgesetzbuch aufgenommen worden, zum Beispiel Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 321b öStGB).
Weitere Informationen
Websites
- Website International Criminal Court
- BPB.de, Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)
- Auswartiges-Amt.de, Völkerstrafrecht
Podcasts
- Kerstin von der Decken, Das Ende der Straflosigkeit: der Internationale Strafgerichtshof und das Streben nach internationaler Gerechtigkeit, in: 7 Gute Gründe, Folge 24, 23. Juli 2020
- Marc Bädorf, Kriegsverbrecher vor Gericht – Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, in: SWR2 Wissen, 30. Juni 2022
Enzyklopädie
- Artikel Humanitäres Völkerrecht
- Artikel Völkerstrafgesetzbuch
- Artikel Kriegsverbrechen