HIV-Hilfegesetz
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Mit dem HIV-Hilfegesetz (Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, HIVHG) errichtete Deutschland am 24. Juli 1995 die staatliche Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, die Menschen finanziell unterstützt, die bis 1987 durch ein Blutprodukt, zum Beispiel bei einer Bluttransfusion, mit dem HI-Virus (HIV) infiziert wurden und ggf. dadurch auch an AIDS erkrankt sind.
Die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes sind als Stifter an der Stiftung beteiligt. Anlass waren die Infektionen durch HIV-kontaminierte Blutprodukte in den 1980er-Jahren und die Mitverantwortung der Blutspendedienste an den verspätet eingeführten Gegenmaßnahmen.