Glücksspielstaatsvertrag

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Glücksspielstaatsvertrag (Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, GlüStV) privilegiert das Baye­ri­sche Rote Kreuz (BRK) gegenüber privaten Veranstaltern, indem es ihm ausdrücklich erlaubt, öffentliche Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential durchzuführen. Damit unterstützt das Bundesland Bayern die Finanzierung des DRK-Landesverbands in Bayern. Der traditionelle Glückshafen, den noch eine ganze Reihe von Kreis­verbänden durchführen, ist eine solch privilegierte Lotterie in Gestalt einer Tombola. Lotterien gehören zum → Fundraising.

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Erläuterungen

  1. Bis zum 30. Juni 2021 fand sich diese Regelung in § 17 GlüStV 2011.