Glücksspielstaatsvertrag
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland)
Allgemeines
Der Glücksspielstaatsvertrag (Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, GlüStV) privilegiert das Bayerische Rote Kreuz (BRK) gegenüber privaten Veranstaltern, indem es ihm ausdrücklich erlaubt, öffentliche Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential durchzuführen. Damit unterstützt das Bundesland Bayern die Finanzierung des DRK-Landesverbands in Bayern. Lotterien gehören zum → Fundraising.
Weitere Informationen
- Landtage der deutschen Bundesländer, Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021), 29. Oktober 2020, § 14 Abs. 11
- Artikel Bayerisches Rotes Kreuz
- Artikel Fundraising
Erläuterungen
- ↑ Bis zum 30. Juni 2021 fand sich diese Regelung in § 17 GlüStV 2011.