Geschäftsführerkonferenz

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Die Geschäftsführerkonferenz (GFK) ist ein Gremium des Baye­ri­schen Roten Kreuzes (BRK). In ihr kommen alle Geschäftsführungen aller drei Verbandstufen, die es in Bayern gibt, zusammen: Landesgeschäftsführung, Bezirksgeschäftsführungen und Kreisgeschäftsführungen. Sie hat eine beratende Funktion, und ihre Aufgabe ist die Koordinierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen der strategischen Vorgaben zwischen den Gliederungen[1], einschließlich der Hauptaufgabenfelder[1.1].

Anders als die Verbandsgeschäftsführung Land (VG Land) der anderen Landes­verbände ist die Geschäftsführerkonferenz des BRK formal kein Organ mit eigener Kompetenz, sondern bereitet Beschlüsse des Vorstands und des Präsidiums vor. Nach deren Bestätigung eines Beschlusses[1.2] ist er verbindlich.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Bayerisches Rotes Kreuz, Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes, zuletzt geändert am 25. November 2017, München 2018, § 22b, Absatz 1.
    1. § 22b, Absatz 2.
    2. § 22c, Absatz 1.