BRK-Ehrenzeichengesetz

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Das BRK-Ehrenzeichengesetz (BayRKEZG, Gesetz über ein Ehrenzeichen für Verdienste um das Bayerische Rote Kreuz) war ein Landesgesetz in Bundesland Bayern, das zuletzt von 1983 bis 2012 galt. Erstmalig in Kraft getreten war es am 15. Februar 1957. Es regelte in seiner letzten gültigen Fassung ein Ehrenzeichen zur Würdigung von Verdiensten um das Bayerische Rote Kreuz.1 Die damalige Fassung des BRK-Ehrenzeichens wurde in drei Varianten verliehen: Als Ehrenzeichen am Band für 25-jährige Dienstzeit (Ausführung in Silber) und 40-jährige Dienstzeit (Ausführung in Gold) im Baye­ri­schen Roten Kreuz sowie als Steckkreuz für besondere Verdienste um das BRK.2 Verleiher war der Staatsminister des Innern.3

Verbleib

Das Gesetz wurde vom Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) vom 11. Dezember 2012 abgelöst, das mit Wirkung vom 1. Januar 2013 an, mit wenigen Änderungen, das bis dahin auf das BRK beschränkte Ehrenzeichen für alle in Bayern aktiven Hilfsorganisationen sowie die Feuerwehren und das Technische Hilfswerk (THW) als Behörden erweiterte.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Art. 1 BayRKEZG.
  2. Art. 2 BayRKEZG.
  3. Art. 4 BayRKEZG.