Sperrliste
Allgemeines
Als Sperrliste wird hier das Melderegister für ehemalige ehrenamtliche Mitglieder und hauptamtlich Beschäftigte verstanden, die aus einer Gliederung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) aufgrund vereins- oder verbandsschädigen Verhaltens ausgeschieden sind. Es befindet sich noch in der Einführung (2023). Gemäß Beschluss von Präsidialrat und Präsidium des Bundesverbands soll dieses Register zentral beim Bundesverband geführt werden. Die Gliederungen sollen künftig Personen, die sie ausgeschlossen oder entlassen haben, zur Aufnahme in das Register an den Bundesverband melden. Das ermöglicht es anderen Gliederungen dort prüfen zu lassen, ob gegen einen Interessenten für eine Mitgliedschaft oder einen Bewerber für eine hauptamtliche Tätigkeit etwas vorliegt, das eine Aufnahme bzw. Anstellung verhindert. Für ehemalige Vereinsmitglieder, die ausgeschlossen wurden, gibt es bereits eine fünfjährige bundesweite Sperre, die jedoch bisher nicht zuverlässig durchgesetzt werden kann, weil es keine Rechtsgrundlage für einen entsprechenden Datenaustausch zwischen Gliederungen gibt. Daher können sich Personen den Sanktionen einfach durch Hopping entziehen. Dieses Defizit wird das neue Melderegister beheben.
Weitere Informationen
- Artikel Hopping
- Artikel Ehrenamt und Hauptamt
- Artikel Disziplinarverfahren
- Kategorie Urteile und Entscheidungen