Oman

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Keine Nationale Gesellschaft

In vier Staaten gibt es keine Nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz. Das Sultanat Oman ist eine dieser Ausnahmen. Das ist eine Einschränkung des Grundsatzes der Universalität.

Humanitäres Völkerrecht

Der Oman ist 1974 den Genfer Abkommen und 1984 dem I. und II. Zusatzprotokoll beigetreten. Er ist kein Vertragsstaat des III. Zusatzprotokolls zur Einführung des Roten Kristalls (September 2022). Jedoch ist er Vertragsstaat der Biowaffenkonvention von 1972 (1992), des Chemiewaffenübereinkommens von 1993 (1995) und der Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut (1977).

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