Hubschrauberlandestelle
Allgemeines
Die Ernennungsmarkierung der Landesstelle eines Rettungshubschraubers (Hubschrauberlandeplatz) auf einer Einrichtung von öffentlichem Interesse, zum Beispiel auf einem Krankenhaus, besteht aus einem Roten Kreuz, in das der Buchstabe H gesetzt ist. Da Rote Kreuz wird hier weder als Schutzzeichen noch als Kennzeichen verwendet.
Gesetzliche Bestimmung
§ 18 Abs. 4 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) legt fest, dass eine für medizinische Hubschraubernoteinsätze vorgesehene Landesstellen auf Gebäuden mehrere bauliche Anforderungen erfüllen müssen, zu denen eine Markierung gehört. Diese Markierung ist in Anlage 3, Abschnitt III, zur Verordnung definiert:
Die erforderliche Erkennungsmarkierung für eine Landestelle besteht aus einem weißen „H“ auf einem roten Kreuz, das sich aus Quadraten zusammensetzt, die an jeder Seite des Quadrates um das H anschließen […]. Die Markierungen sind so auszurichten, dass der Querbalken des „H“ senkrecht zur Hauptan- und -abflugrichtung liegt. Die äußere Begrenzung der Start- und Landefläche ist mit einer 0,75 Meter breiten Randmarkierung zu versehen.
In den zugehörigen Abbildungen wird näher spezifiziert, dass das 9m große Rote Kreuz von einer 15cm dicken weißen, retroreflektierenden Linie umrandet werden muss. Damit handelt es sich um ein rotes Kreuz auf weißem Grund.
Bewertung
Die Verordnung ist mit den Genfer Abkommen nicht vereinbar. Eine Verwendung des Roten Kreuzes als allgemeines Zeichen für eine medizinische Einrichtung ist weder vorgesehen noch wünschenswert.
Da die Landestellen für Rettungshubschrauber nur aus der Luft gut erkennbar sind, ist der Schaden für die Akzeptanz des Zeichens im Fall eines Konflikts sehr begrenzt. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die betreffenden Krankenhäuser dann ohnehin mit dem Schutzzeichen versehen würden.
Weitere Informationen
- Janosch Dahmen, Dan Bieler, Boris Christian Buck, Gerrit Matthes, Heiko Trentzsch, Reinhard Hoffmann, Luftrettung: Handlungsbedarf bei Landeplätzen an Krankenhäusern, in: Deutsches Ärzteblatt, Nr. 144, Jg. 48, 2017
- Artikel Rotes Kreuz
- Artikel Wahrzeichen, Schutzzeichen und Kennzeichen