Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Resolutionen der Konferenz von Delegierten Deutscher Hilfsvereine zu Würzburg am 22. August 1867

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Anlage 6: Resolutionen der Konferenz von Delegierten Deutscher Hilfsvereine zu Würzburg am 22. August 1867

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Die Organisation und Verbindung der deutschen Hilfsvereine betreffend
  1. Zur Ausführung der Beschlüsse der Genfer Konferenz von 18631 tritt, soweit dies nicht bereits geschehen ist, in jedem deutschen Staat — oder nach Übereinkommen gemeinschaftlich für mehrere derselben — ein durch einen Vorstand geleiteter Hilfsverein in Wirk­sam­keit.2
  2. Die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der deutschen Hilfsvereine werden durch einen Cen­tral­aus­schuß3 und einen Vor­ort4 besorgt.
  3. Der Centralausschuß besteht aus je einem Bevollmächtigten der einzelnen Vereinsvorstände (Ziff. 1) und aus Mitgliedern, welche von den Bevollmächtigten der Vereinsvorstände durch Kooptation nach Stimmenmehrheit periodisch aus der Zahl der in den Comites der Provinzialvereine und sonst für die Hilfsvereinssache besonders thätigen Personen zugezogen werden.
    Die Zahl der kooptirten Mitglieder des Centralausschusses soll die Hälfte der Zahl der von den Vereinsvorständen entsendeten Bevollmächtigten nicht übersteigen.
  4. Der Vorort4 wird von dem Centralausschuß aus der Zahl der Vereinsvorstände periodisch gewählt.
    Derselbe vermittelt im Einvernehmen mit dem Centralausschuß das Zusammenwirken der deutschen Hilfsvereine und deren einheitliche Vertretung bei den Armeen und in internationalen Angelegenheiten.
  5. Die Mitglieder des Centralausschusses treten in bestimmten Zwischenräumen zu ordentlichen Sitzungen zusammen, um über die geeigneten Mittel und Wege zur Förderung der Vereinszwecke zu berathen und zu beschließen, sowie um die Neuwahl des Dorortes und der durch Kooptation zuzuziehenden Mitglieder des Centralausschusses vorzunehmen.
    Nach Umständen und jedenfalls auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Centralausschusses finden auch außerordentliche Sitzungen desselben statt.

Erläuterungen

  1. Internationale Konferenz vom 26. bis 29. Oktober 1863.
  2. Die Hilfsvereine sind die → Landesvereine.
  3. Das Centralkomitee der Deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger wurde zwei Jahre später, 1869, in Berlin gegründet.
  4. 4,0 4,1 Ein Vorort ist das jährlich wechselndes Leitungsgremium in einem Korporationsverband. Der Begriff ist veraltet.