Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Schwesternschaften
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Kapitel 34: Schwesternschaften
[Fortführung der bestehenden Schwesternschaften]
[...]
[Aufgaben der Schwesternschaften]
Die 65 Schwesternschaften in allen Teilen des Großdeutschen Reiches haben nach der Dienstvorschrift „die hohe und verantwortliche Aufgabe, die erforderliche Zahl staatlich geprüfter, im Kriegssanitätsdienst ausgebildeter Schwestern für den Sanitätsdienst der Wehrmacht in Frieden und Krieg, für den zivilen behördlichen Luftschutz, für den amtlichen Sanitätsdienst bei besonderen Notständen und für die Mitarbeit an der Volksgesundheit bereitzustellen.“4
„Sie tragen die Verantwortung für die Aus- und Fortbildung der Schwestern in der Krankenpflege. Sie wirken bei der Aus- und Fortbildung der Helferinnen und Schwesternhelferinnen des DRK. mit.“
[Verwirklichung des nationalsozialistischen Frauenbilds]
Der Schwesternberuf ist nächst dem der Hausfrau und Mutter der natürlichste und wesensgemäßeste aller Berufe der Frau.5 Er hat seine Eigengesetzlichkeit, d. h. er fordert eine Haltung, die nicht vorgeschrieben wird von dem, der ihn ausübt, sondern allein von dem, für den er ausgeübt wird, vom Kranken.6 Die Schwester soll im eigentlichsten Sinn des Wortes berufen sein, um in ihrem Schaffen glückhafte, lebenserfüllende Befriedigung zu gewinnen.
[Aufbauorganisation einer Schwesternschaft]
Die Form des Mutterhauses entspricht nach der Erfahrung von Jahrzehnten dem besonderen Bedürfnis des Schwesternberufes, ebenso wie das Tragen der einheitlichen Diensttracht und der eineitlichen Abzeichen der Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes.
Die Leitung der Schwesternschaft liegt in der Hand der Oberin7. Ihr steht der Vorsitzende zur Seite, mit dem sie sich in die Aufgaben der Führung und Vertretung der Schwesternschaft nach außen und nach innen teilt.8 Ein Verwaltungsrat, aus Männern und Frauen gebildet, steht der Oberin und dem Vorsitzenden zu fachlicher Beratung zur Verfügung.
Die Oberin ist es, die der Schwesternschaft das Gepräge gibt; an ihre Persönlichkeit und Führereigenschaft werden deshalb hohe Anforderungen gestellt. Von ihr hängt es ab, ob die aus allen Schichten des Volkes sich rekrutierenden Schwestern, die ohne Rücksicht auf ihre Herkunft, lediglich nach Prüfung ihrer Vorbildung und ihrei gesundheitlichen und charak-
Von jeder Schwester ist die gemeinsame Ehre der Schwesternschaft zu wahren und das Schild des Roten Kreuzes rein zu halten. Das Mutterhaus soll eine Gemeinschaft gesunder, froher und tätiger Menschen bilden, die bewußt an der Neugestaltung Deutschlands durch Adolf Hitler teilnehmen. Es ist eine Keimzelle und Pflegestätte nationalsozialistischen Wollens und Glaubens.
Das Mutterhaus ist der eigentliche Mittelpunkt der Erziehung und Ausbildung für die jungen Schwestern. Für die Auswahl des Nachwuchses, die Aus- und Fortbildung hat die Schwesternvorschrift des Deutschen Roten Kreuzes und das Krankenpflegegesetz vom 28. September 19389 eine neue einheitliche Grundlage geschaffen.
Der Schwesternberuf erfordert starke und frohe, sich immer wieder erneuernde Kraft, aus der die Fähigkeit wächst, den Kranken helfen und Kraft abgeben zu können. Die unerschöpfliche Quelle solcher Kraft ist die Gemeinschaft. Deshalb ist das Mutterhaus als Zusammenschluß der Schwestern zur Pflege des Gemeinschaftslebens eine Form höchsten Wertes für die Berufserfüllung. Das Mutterhaus gibt seinen Schwestern aber auch fachlich die Voraussetzungen der besten Ausbildung und des befriedigenden Schaffens, macht die Schwestern frei von der Sorge um das tägliche Leben und stellt sie sicher für die Zeiten der Krankheit, der Arbeitsunfähigkeit und des Alters. Es gibt auch die Möglichkeit zu den mannigfachsten Sonderausbildungen als Operationsschwester, Hebamme, Diät-, Röntgen-, Laboratoriumsschwester usw. Große und kleine Arbeitsgebiete, verantwortliche leitende
[Sport als Gesundheits- und Erziehungsfaktor]
Seit 1938 ist als Gesundheits- und Erziehungsfaktor der Schwestern auch der regelmäßige Sport eingeführt. Für die Lernschwestern ist er Pflicht, für die Schwestern freiwillig. Selbstverständlich hat sich die Ausübung des Sports in besonders sorgfältiger Weise der anstrengenden Lebensweise der Schwestern anzupassen, um wirklich Erholung und Entspannung zu geben. Leider fehlt es noch vielerorts an geschlossenen Räumen und an Gartenflächen bei den öffentlichen Krankenanstalten, die die erste Voraussetzung für eine vernünftige Sportübung sind. Die Zeit vor oder nach dem Dienst für Sport auf einige Minuten frei zu halten, ist ebenfalls eine Schwierigkeit, die überwunden werden muß.
[Rolle der ausscheidenden Schwestern]
Das Mutterhaus als Pflegestätte des Gemeinschaftslebens ist auch eine unvergleichliche Schulung für die große Zahl der Mädchen, die nur vorübergehend diesen Beruf ergreifen und später eine Ehe schließen. Gegenwärtig ist die Zahl derer, die nur auf Zeit in diesen Beruf eintreten, größer als die der Bleibenden. Mit dieser Schulung gibt das Deutsche Rote Kreuz dem deutschen Volke Tausende von Frauen und Müttern, die damit die vollkommenste Vorbereitung für ihre Lebensaufgabe, die Familie, erhalten. Auch für diese ist es von hohem Wert, durch eine Erziehung gegangen zu sein, die lehrt, weniger an sich zu denken als an die, denen Hilfe und Pflege zuteil werden soll, und dabei in der Berufsgemeinschaft mit solchen zu stehen, die Jahre und Jahrzehnte der Erfahrung hinter sich haben, und mit den Lernschwestern, die erst in ihre Aufgabe hineinwachsen.
Auch die ausgeschiedenen und noch ausscheidenden DRK.-Schwestern, die heiraten oder einen anderen Beruf ergreifen, bleiben in fester Verbindung mit ihrem Mutterhaus als Bereitschaftsschwestern. Sie haben in regelmäßigen Zeitabständen eine mehrwöchige praktische Übungszeit abzulegen, soweit ihre Familienverhältnisse dies irgend gestatten. Auch Reserveschwestern, die in ein öffentlich-rechtliches Beamten- oder Angestelltenverhältnis treten, und Hilfsschwestern bleiben dem Mutterhaus verbunden.
[Wirtschaftliche Versorgung der Schwestern]
Das Tätigkeitsfeld jeder Schwesternschaft erstreckt sich über eine Vielzahl von Arbeitsstätten. Grundsatz des Mutterhauses ist, daß nicht
Mit diesen „Außenstationen“ bestehen Werkverträge, in denen die Zahl der Schwestern im Verhältnis zum Umfang der Arbeit bestimmt wird und angemessene Arbeits- und Freizeit, unter grundsätzlicher Ablehnung des Achtstundentages, der mit dem Wohl des Kranken unvereinbar ist, jedoch auf Grundlage einer Sechzigstundenwoche festgelegt wird. Schwestern als hochwertige Kräfte sollen mit untergeordneter Arbeit nicht belastet werden, die richtiger den nichtausgebildeten Kräften überlassen wird. Ein Jahresurlaub von 30 Tagen, während dessen die Schwestern ein tägliches Urlaubsgeld von RM. 3.— erhalten, sichert die notwendige Erholung. Die Vergütung für die Leistung des Mutterhauses richtet sich nach einer Norm, die knapp alle Unkosten für die Ausgaben deckt, die durch die einheitliche Schwesternvorschrift festgelegt sind. Die Schwester des Mutterhauses erhält Barbezüge von RM. 45.— bis RM. 65.—, wovon sie die Lohn- und Bürgersteuer trägt, während alle übrigen Lasten an Versicherungen, Diensttracht, Aus- und Fortbildung usw. das Mutterhaus übernimmt. Das Krankenhaus hat angemessene Wohnung, d. h. ein Einzelzimmer für jede Schwester und eine den besonderen Bedürfnissen der Schwesternarbeit entsprechende, gute und leichte Beköstigung zu gewähren. Auf die Ausgestaltung der Lebenshaltung der Schwester, die in besonderem Maße einer freundlichen, gefunden und ruhigen Wohnung und Umgebung bedarf, ist Wert zu legen.
Das Deutsche Rote Kreuz sichert ferner jeder Schwester im Salle der Arbeitsunfähigkeit oder Erreichung der Altersgrenze eine Zusatzrente von RM. 1000.— jährlich zur Rente der Angestelltenversicherung. Damit leistet
Der Schwesternberuf eignet sich nicht dazu, Reichtümer zu sammeln. Jeder Schwester muß aber die Möglichkeit gegeben sein, nicht nur sorgenfrei zu leben, sondern äußerlich und innerlich frei zum Miterleben des großen Werdens des deutschen Volkes und seiner geistigen und kulturellen Güter und Werte zu sein. Darin soll die DRK.-Schwester die gleiche Freiheit haben, wie andere Frauen in bezahlten Berufen. Wenn sonst häufig die materielle Lage der DRK.-Schwester verglichen wird mit der Lage anderer Frauenberufe im Büro und im außerhäuslichen Erwerbsleben, so wird meist die Unvergleichbarkeit verkannt. Gewiß, viele Frauenberufe bieten eine höhere Bezahlung, wenigstens scheinbar, denn nur wenige Frauenberufe gewähren wirklich die Möglichkeit der Lebenshaltung, auch der Altersversorgung, wie sie die DRK.-Schwester hat. In der Eigenart des DRK.-Schwesternberufes liegt es, daß er zwar Bindungen und Verzichte verlangt, die durch seine Natur, den Dienst am kranken Menschen, gefordert werden. Dafür aber sind der DRK.-Schwester in der Gemeinschaft des Mutterhauses und in ihrem beruflichen Erleben an kranken und gesundenden Menschen so unerschöpflich reiche Möglichkeiten frohen und ernsten, aber auch hoch beglückenden Schaffens gegeben, wie keinem anderen Beruf. Die Lebensnähe des schwesterlich-mütterlichen Wirkens birgt Werte, die nicht in Geldeswert auszudrücken und auch nicht zu bezahlen sind.
[Unterordnung der Schwester als Frau gegenüber dem Arzt als Mann]
In ihrem Beruf ist die Schwester Helferin und Kameradin des Arztes. Er ist für sie die unbedingte Autorität in der gemeinsamen Berufsarbeit.10 Der Arzt wiederum weiß, was ihm die erfahrene, klug beobachtende Schwester bedeutet und welche unschätzbare Hilfe sie mit mütterlicher Einfühlung in den kranken Menschen für ihn sein kann.
[Besondere Rolle der Werner-Schule für die Schwesternschaften]
Den geistigen Mittelpunkt der DRK.-Schwesternschaften bildet die Werner-Schule11 in Berlin-Lankwitz, von der oben berichtet wurde. Die Mehrzahl der heute amtierenden DRK.-Oberinnen hat einst der Abteilung I der Werner-Schule angehört, Tausende von Schwestern haben an den kurzfristigen Lehrgängen teilgenommen und aus ihnen Kenntnisse und Anregungen für ihre Alltagsaufgabe mitgenommen. Sie ist ein Element des Zusammengehörigkeitsgefühls aller DRK.-Schwestern.
[Neugründungen im besetzten Österreich]
Die Heimkehr der Ostmark und des Sudetenlandes ins Reich und die Errichtung des Protektorates Böhmen-Mähren brachten den Schwesternschaften neue, froh begrüßte Aufgaben durch die Verpflichtung, die neu errichteten Wehrmachtslazarette zu besetzen.
Die vor einem Halbjahrhundert mit der Hauptaufgabe der Kriegskrankenpflege von dem großen Chirurgen Theodor Billroth12 gegründete Rudolfiner-Schwesternschaft mit dem Rudolfiner-Spital13 in Wien traten als DRK.-Billroth-Schwesternschaft und DRK.-Billroth-Krankenhaus in die Reihen des Deutschen Roten Kreuzes. Neu gebildet wurden die DRK.-Ostmark-Schwesternschaft in Wien, die eine erste Ausbildungsstätte im DRK.-Kinderspital und im Rudolf-Spital14 gefunden hat, die DRK.-Schwesternschaft Steiermark im Landeskrankenhaus Graz-Mitte15 in Graz, die DRK.-Schwesternschaft Oberdonau im Landeskrankenhaus Steyr16, die DRK.-Schwesternschaft Salzburg im Landeskrankenhaus St. Johann17 in Salzburg und die DRK.-Schwesternschaft Kärnten im Landeskrankenhaus Villach18 mit einer vorläufigen Ausbildungsstätte in Sigmaringen als Gast der württembergischen DRK.-Schwesternschaft.
[Schlussworte des Kapitels]
Das Gemeinschaftsbewußtsein aller DRK.-Schwestern, die Ehre einer hochqualifizierten Berufsgruppe anzugehören, und der Stolz, im Zeichen des Deutschen Roten Kreuzes zum Einsatz im Kriegssanitätsdienst der Wehrmacht, und zwar in einer besonders hierfür geschaffenen Kriegstracht, bestimmt zu sein, sind die mächtigen Antriebe, aus denen sich die Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes alljährlich erneuern und erweitern.
Erläuterungen
- ↑ Siehe Artikel Schwesternschaft.
- ↑ Siehe Artikel Mutterhaus.
- ↑ Das war nicht selbstverständlich, sondern vorher Gegenstand eines Machtkampfes.
- ↑ Auch die Schwesternschaften dienen also, nach Vorstellung der Nationalsozialisten, so wie das ganze Deutsche Rote Kreuz, primär als Personalreserve für den in Vorbereitung befindlichen Krieg.
- ↑ Das nationalsozialistisches Frauenbild war von einer völkisch-nationalistischen Ideologie geprägt und betonte unter anderem die Rolle der Frau in der Gesellschaft als Mutter.
- ↑ Gewüschte Charaktereigenschaften wie hier Selbstlosigkeit gehören zum nationalsozialistischen Frauenbild.
- ↑ Siehe Artikel Oberin.
- ↑ Frauen wird keine gleichrangige Position neben Männer zugestanden, die es ihnen erlaubt, sich und ihre Tätigkeit selbst zu organisieren, daher wird der Oberin ein männlicher Vorsitzender zur Seite gestellt.
- ↑ Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege vom 28. September 1938.
- ↑ Die Frau ist dem Mann also untergeordnet. Dass es damals selbstverständlich schon weibliche Ärzte, also Ärztinnen, gibt, wird hier bewusst nicht erwähnt, weil es nicht zum Frauenbild der Nationalsozialisten passt.
- ↑ Siehe Artikel Werner-Schule.
- ↑ Theodor Billroth (1829–1894).
- ↑ Rudolfinerhaus.
- ↑ Die Klinik Landstraße ist ein städtisches Krankenhaus in Wien.
- ↑ Das LKH-Universitätsklinikum Graz ist heute ein Klinikum der Maximalversorgung in Graz.
- ↑ Das Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr ist heute ein großes Schwerpunktkrankenhaus in Steyr.
- ↑ Das Landeskrankenhaus Salzburg – Universitätsklinikum der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (auch: St.-Johanns-Spital) ist heute ein Standort der Universitätskliniken Salzburg.
- ↑ Das Landeskrankenhaus Villach ist ein Krankenhaus in Villach.
