Mitgliedschaft nur Reichsdeutscher

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

In den Nachrichten des DRK Nr. 2 von 1934, dem internen Mitteilungsblatt des damaligen Deut­schen Roten Kreu­zes (1921–1937) wurde eine weitere Regelung zum Ausschluss unerwünschter Mitglieder verkündet. Sie schließt sich zum Beispiel dem Aussschluss von Nichtariern vom Juni 1933 an.

[Anordnung]

Ein Einzelfall gibt Veranlassung, anzuordnen, daß an der Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes nur reichs­deut­sche[1] Männer und Frauen zu beteiligen sind. Die Satzung des Deutschen Roten Kreuzes § 5 Abs. 2[2] ist in diesem Sinne zu verstehen.

Der Stellvertretende Präsident[3]:
Dr. Hocheisen[4]

Erläuterungen

  1. ↑ Reichsdeutsche war die zeitgenössische, umgangssprachliche Bezeichnung der deutschen Bewohner des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945.
  2. ↑ Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes können alle deutschen Männer und Frauen aufgenommen werden, die gewillt sind, ihre Kräfte in vaterländischer Gesinnung selbstlosem Dienst für die deutsche Volksgemeinschaft einzusetzen. (→ Volltext).
  3. ↑ Siehe Artikel Präsident.
  4. ↑ Paul Hocheisen (1870–1944).