Mitgliedschaft nur Reichsdeutscher

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

In den Nachrichten des DRK Nr. 2 von 1934, dem internen Mitteilungsblatt des damaligen Deut­schen Roten Kreu­zes (1921–1937) wurde eine weitere Regelung zum Ausschluss unerwünschter Mitglieder verkündet. Sie schließt sich zum Beispiel dem Aussschluss von Nichtariern vom Juni 1933 an.

[Anordnung]

Ein Einzelfall gibt Veranlassung, anzuordnen, daß an der Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes nur reichsdeutsche1 Männer und Frauen zu beteiligen sind. Die Satzung des Deutschen Roten Kreuzes § 5 Abs. 22 ist in diesem Sinne zu verstehen.

Der Stellvertretende Präsident3:
Dr. Hocheisen4

Erläuterungen

  1. Reichsdeutsche war die zeitgenössische, umgangssprachliche Bezeichnung der deutschen Bewohner des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945.
  2. Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes können alle deutschen Männer und Frauen aufgenommen werden, die gewillt sind, ihre Kräfte in vaterländischer Gesinnung selbstlosem Dienst für die deutsche Volksgemeinschaft einzusetzen. (→ Volltext).
  3. Siehe Artikel Präsident.
  4. Paul Hocheisen (1870–1944).