Blaues Schild
Allgemeines

Der Blaue Schild (engl. Blue Shield) ist das in der Haager Konvention von 1954 definierte Kulturgutschutzzeichen. Es besteht aus einem mit der Spitze nach unten zeigenden Schild in Ultramarinblau und Weiss (der Schild wird aus einem ultramarinblauen Quadrat, dessen eine Ecke die Spitze des Schildes darstellt, und aus einem oberhalb des Quadrats angeordneten ultramarinblauen Dreieck gebildet, wobei der verbleibende Raum auf beiden Seiten von je einem weissen Dreieck ausgefüllt wird).1 Das Schutzzeichen kann beispielsweise auf Gebäuden angebracht werden, auch schon vor dem Eintritt eines bewaffneten Konflikts, zur Kennzeichnung von Transporten während eines Konfliktfalls verwendet und auch auf einer Armbinde von Personen getragen werden, die mit Schutz von Kulturgut betraut sind2.
Personen, die das Schutzzeichen führen, müssen analog der Rotkreuz-Armbinde eine behördlich ausgestellte Identitätskarte mit sich führen, und die Armbinde muss von der zuständigen Behörde abgestempelt worden sein. Sie genießen dann einen gewissen Schutz: Das mit dem Schutz von Kulturgut betraute Personal ist, soweit sich dies mit den Erfordernissen der Sicherheit vereinbaren lässt, im Interesse dieses Gutes zu respektieren; fällt es in die Hände der Gegenpartei, so darf es seine Tätigkeit weiter ausüben, sofern das von ihm betreute Kulturgut ebenfalls in die Hände der Gegenpartei gefallen ist.1.1
Kulturgut unter Sonderschutz

Kulturgut kann durch Eintragung in das Internationale Register für Kulturgut unter Sonderschutz und Kennzeichnung mit dem dreifach wiederholten Blauen Schild1.2 unter Sonderschutz gestellt werden.1.3 In Deutschland gibt es mit dem Barbarastollen in Baden-Württemberg seit dem 24. April 1978 ein einziges solches Objekt. Es wird als Zentraler Bergungsort der Bundesrepublik bezeichnet und vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe betrieben.
Kulturgut unter verstärktem Schutz

Durch das zweite Haager Protokoll wurde in 1999 eine weitere Schutzklasse eingeführt, die neben dem Grundschutz für alle Kulturgüter und dem Sonderschutz (engl. special protection) für zum Beispiel Bergungsorte besteht.3 Ein Kulturgut unter verstärktem Schutz (engl. enhanced protection) ist ein kulturelles Erbe von höchster Bedeutung für die Menschheit, das durch angemessene innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsmassnahmen geschützt ist, mit denen sein aussergewöhnlicher kultureller und historischer Wert anerkannt und das höchste Mass an Schutz gewährleistet wird.3.1 Zur Kennzeichnung wurde 2015 ein weiteres Schutzzeichen eingeführt, das aus dem Blauen Schild mit einer breiten roten Umrandung besteht.4
Weitere Informationen
Podcast
- Martin Krumsdorf (INSOHR) und Susann Harder, Kulturgutschutz (Podcast), in: 7 Gute Gründe, München, 23. April 2022
Enzyklopädie
- Artikel Kulturgut
- Artikel Haager Konvention
- Artikel Schutzzeichen
- Artikel Humanitäres Völkerrecht
Einzelnachweise
- ↑ Haager Konvention für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag 1954, Art. 16, Abs. 1.
- ↑ Ausführungsbestimmungen der Haager Konvention für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag 1954, Art. 21.
- ↑ Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag 1999, Art. 10–14.
- ↑ Art. 10.
- ↑ Guidelines for the Implementation of the 1999 Second Protocol to the Hague Convention of 1954 for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict, Paris 2019, Art. 94–113.