Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für private Organisationen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege in Deutschland. Die Berufsgenossenschaft versichert diejenigen Bereiche des Deutschen Roten Kreuzes, für die die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) nicht zuständig ist. Das sind weite Teile des Wohlfahrtsverbands im DRK. Eine Aufgabe der Wohlfahrtspflege, die von der UVB statt BGW versichert ist, ist die Flüchtlingshilfe.
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Enzyklopädie
- Artikel Unfallversicherung Bund und Bahn
- Artikel Wohlfahrtsverband und Wohlfahrtspflege
- Artikel Hilfsorganisation
- Artikel Sozialgesetzbuch