Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Bootsdienst
Allgemeines
Die Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Bootsdienst (APV BD) regelt die Aus- und Fortbildung der aktiven Angehörigen der Wasserwacht, die als Bootsführer, Bootsmann oder Ausbilder dafür tätig sein möchten. Die APV BD ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anerkannt, so dass ein von der Wasserwacht ausgegebener Dienstführerschein für Motorrettungsboote zum Sportbootsführerschein umgeschrieben werden kann.
Ausgebildete Funktionen
In der APV BD wird die Qualifizierung folgender Funktionen beschrieben:
- Bootsmann,
- Bootsführer Binnen (mindestens 41 UE),
- Bootsführer See (mindestens 50 UE),
- Bundesbeauftragter Bootsdienst,
- Landes- und Bezirksausbilder Bootsdienst,
- Ausbilder Bootsdienst Binnen und See.
Weitere Informationen
- Deutsches Rotes Kreuz, Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Bootsdienst (APV BD), Berlin 2016