Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Bootsdienst

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Bootsdienst (APV BD) regelt die Aus- und Fortbildung der aktiven Angehörigen der Wasserwacht, die als Bootsführer, Bootsmann oder Ausbilder dafür tätig sein möchten.

Die APV BD ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anerkannt, so dass ein von der Wasserwacht ausgegebener Dienstführerschein für Motorrettungsboote zum SportbootsführerscheinWP umgeschrieben werden kann. Umgekehrt, vom Sportbootsführerschein zum Dienstführerschein, ist die Umschreibung nicht möglich.

Ausgebildete Funktionen

In der APV BD wird die Qualifizierung folgender ehren­amt­licher Funktionen beschrieben:

  • Bootsmann,
  • Bootsführer Binnen (mindestens 41 UE),
  • Bootsführer See (mindestens 50 UE),
  • Bundesbeauftragter Bootsdienst,
  • Landes- und Bezirksausbilder Bootsdienst,
  • Ausbilder Bootsdienst Binnen und See.

Der Bundesbeauftragte ist im Bundesverband, der Landesausbilder in einem Landesverband und der Bezirksausbilder in einem Bezirksverband (nur Bayern und Rheinland-Pfalz) tätig. → Verbandstufe

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