Zeichen des III. Protokolls
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines

Als Zeichen des III. Protokolls wird der Rote Kristall im Text des dritten Zusatzprotokolls der Genfer Abkommen bezeichnet.1 Der Name Roter Kristall kommt nicht aus dem Humanitären Völkerrecht, sondern wurde von der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung ergänzt.
Weitere Informationen
- Artikel Roter Kristall
- Artikel Zusatzprotokoll
- Artikel Wahrzeichen
Einzelnachweise
- ↑ Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (III. Zusatzprotokoll), Genf 2005, Artikel 2, Nr. 2.