Zeichen des III. Protokolls
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines

Als Zeichen des III. Protokolls wird der Rote Kristall im Text des dritten Zusatzprotokolls der Genfer Abkommen bezeichnet.[1] Der Name Roter Kristall kommt nicht aus dem Humanitären Völkerrecht, sondern wurde von der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung ergänzt.
Weitere Informationen
- Artikel Roter Kristall
- Artikel Zusatzprotokoll
- Artikel Wahrzeichen
Einzelnachweise
- ↑ Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (III. Zusatzprotokoll), Genf 2005, Artikel 2, Nr. 2.
