Volksgerichtshof – 1 L 427.44 – 6. November 1944
Nachdem sich die Diakonieschwester Ehrengard Frank-Schultz (1885–1944) nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 gegenüber der DRK-Schwesternhelferin Erika Roeder (Lebensdaten unbekannt) wiederholt regimekritisch geäußert hatte, die sie denunzierte, wurde sie vor dem Volksgerichtshof (VGH, 1934–1945) angeklagt, am 6. November 1944 zum Tode verurteilt und daraufhin am 8. Dezember 1944 in der Strafgefängnis Plötzensee hingerichtet. Das unverhältnismäßige Urteil war unrechtmäßig, diente der Abschreckung und war daher ein Mord.
Ob die an dem Verbrechen beteiligte Helferin des damaligen Deutschen Roten Kreuzes (1938–1945/46) nach dem Ende des NS-Staats (1933–1945) für ihre Tat belangt wurde, ist bisher nicht aufgearbeitet worden. Alle beteiligten Richter überlebten den NS-Staat nicht; in einem Fall (Hans-Fritz-Kaiser) wurde der Tod in der Nachkriegszeit angenommen. Der anklagende Staatsanwalt, Kurt Jaager (1904–1990) wurde für seine Mitwirkung an diesem und zahlreichen weiteren Verbrechen der NS-Justiz, an denen er beteiligt war, nie zur Rechenschaft gezogen.
Urteil
1 L 427.44
5 J 1906.44
die Frau Ehrengard Frank-Schultz[,] geborene Besser aus Berlin-Wilmersdorf, geboren am 23. März 1885 in Magdeburg,
zur Zeit in dieser Sache in gerichtlicher Untersuchungshaft,
hat der Volksgerichtshof, 1. Senat, auf die am 2. November 1944 eingegangene Anklage des Herrn Oberreichsanwalts in der Hauptverhandlung vom 6. November 1944, an welcher teilgenommen haben
- Präsident des Volksgerichtshofs Dr. Freisler1, Vorsitz[end]er,
Landgerichtsdirektor Stier2,
SS-Brigadeführer Generalmajor der Waffen-SS Tscharmann3,
SA-Brigadeführer Hauer4,
Stadtrat Kaiser5,
- Erster Staatsanwalt Jaager6,
für Recht erkannt:
Frau Frank-Schultz bedauerte einer Rote-Kreuz-Schwester gegenüber, daß der Nordanschlag auf unseren Führer mißglückte und erfrechte sich zu der Behauptung, einige Jahre unter angelsächsischer Herrschaft seien besser als „die gegenwärtige Gewaltherrschaft“.
Sie hat also gemeinsame Sache mit den Verrätern vom 20. Juli gemacht.
Dadurch ist sie für immer ehrlos geworden. Sie wird mit dem Tode bestraft.
Urteilsbegründung
In ihrem Lazarett habe ein Vg. Oberleutnant Wendelstein8 krank gelegen. Durch ihn habe sie dessen Zimmervermieterin Frau Ehrengard Frank-Schultz kennengelernt und mit ihr sei sie auch noch zusammengekommen, nachdem Oberleutnant Wendelstein bereits aus dem Lazarett entlassen worden sei.
Am 21. Juli habe sie sich telefonisch bei Frau Frank-Schultz nach dem Ergehen Wendelsteins erkundigt; Frau Frank-Schultz habe sie zu sich gebeten und habe ihr dann erzählt, Oberleutnant Wendelstein, der im OKH9 tätig gewesen war, sei am 20. Juli10 mit festgenommen worden.
Nun sei sie verabredetermaßen in etwa wöchentlichen Abständen mehrmals bei Frau Frank-Schultz gewesen, um etwas über das Schicksal des Oberleutnants Wendelstein zu hören.
Als sie das nächste Mal gekommen sei, habe sie zum Ausdruck gebracht, es wäre doch furchtbar gewesen, wenn das Attentat geglückt wäre.
Darauf habe Frau Frank geantwortet:
„Was heißt furchtbar! Es ist ein Jammer, daß es nicht geglückt ist. Hätte der Stauffenberg11 doch die Aktentasche richtig aufgesetzt, daß die Explosion zur vollen Wirkung gekommen wäre!
Ich verstehe nicht.Ich verstehe nicht, wie die Leute so ungeschickt sein können. Wenn sie es nicht richtig können, sollten sie doch lieber die Finger davon lassen!“
Eine Woche später habe Frau Frank-Schultz wieder bedauert, daß das Attentat keinen Erfolg gehabt habe und davon gesprochen, die Offiziere würden nun degradiert und in ein Arbeitslager gebracht; „es ist gar nicht schade, sie werden stolz sein, dabei mitgewirkt zu haben“.
Und bei einem weiteren Besuch habe sie, Schwester Erika Roeder, gefragt, was man sich den eigentlich von dem Attentat versprochen hätte. Darauf habe Frau Frank-Schultz geantwortet:
„Dann wäre schon einige Tage Friede. Es gäbe keine Bombenangriffe mehr. Besser einige Jahre unter englisch-amerikanischer Herrschaft, als
[2] unter der gegenwärtigen Gewaltherrschaft“.
Sie habe auch davon gesprochen, daß ein neues Attentat bis zu einem bestimmten Datum im September verübt werden würde und daß es dann klappen werde.
Vgn. Schwester Roeder hat das alles mit einer solch' ruhigen Bestimmtheit und mit einer von Gewissenhaftigkeit zeugenden Zurückhaltung uns eben bekundet, daß wir selbst dann keinen Zweifel an der Richtigkeit ihrer Darstellung hätten, wenn nicht Frau Frank-Schultz das meiste selbst eingestanden hätte. Sie hat nämlich lediglich erklärt, die Äußerung mit dem „stolz sein“ habe sie anders gemeint; sie habe sagen wollen, daß Wendelstein stolz sein könne, wenn er unschuldig in ein Arbeitslager käme. Das ist aber schon inhaltlich widersinnig und paßt auch gar nicht zu der Einstellung, die Frau Frank-Schultz bei ihren anderen Erklärungen, die sie eingesteht, gezeigt hat. Wir haben deshalb gar keinen Zweifel, daß auch insoweit die Darstellung der Vgn. Erika Roeder richtig ist.
Frau Frank-Schultz weist zu ihrer Entschuldigung darauf hin, sie sei Lleberkrank. Leberkrankheit führt aber nicht zu solch' gemeinenr niedrigenr Gesinnung und zu ihrer Äußerung.
Frau Frank-Schultz sagt weiter, der Oberleutnant Wendelstein, den sie, als er 18 Jahre alt war, kennengelernt habe, sei ihr sehr ans Herz gewachsen. Sie habe sich gewissermaßen als seine Mutter gefühlt. Und deshalb sei sie über seine Verhaftung erregt gewesen. Selbst wenn sie, deren einziger Sohn in Südwestafrika interniert ist, solche Gefühle gegenüber dem Oberleutnant Wendelstein gehabt haben sollte, ist das keine Begründung für ein solches verräterisches Verhalten. Viele Hunderttausende deutscher Mütter schweben oft monatelang in Ungewißheit über das Schicksal ihres vielleicht einzigen oder einzig übrigegebliebenen leiblichen Sohnes. Keine kommt auf den Gedanken, ihre Sorge in solch' niederträchtigen Verrat umzusetzen.
Endlich hat Frau Frank-Schultz darauf hingewiesen, ihr Urgroßvater sei Schleiermacher12 und daher sei sie so religiös eingestellt. Aber erstens führt die religiöse Einstellung auch nicht zu solchem Verrat und entschuldigt ihn jedenfalls
In Wirklichkeit ist zweierlei, was Frau Frank-Schultz zu ihrem Verrat getrieben hat:
- 1.) Ihre Schwäche, die sie zum Defaitismus gebracht hat. Schwäche ist aber keine Entschuldigung, denn wir müssen alle stark sein. Und
- 2.) ist es ihre durch und durch reaktionäre Einstellung, die ihren Äußerungen sich Luft gemacht hat. Hat sie doch, wie die Vgn. Schwester Roeder uns weiter glaubhaft bekundet hat, auch gesagt, es sei schrecklich, daß ein Mann aus so einfachen Verhältnissen, der gar nicht aus dem Offiziersstand stamme, wie der Reichsführer-SS13, eine solche Aufgabe wie die des Oberbefehlshabers des Ersatzheeres bekommen habe!!!
Frau Frank-Schultz hat nach dem allen mit den Verrätern vom 20. Juli gemeinsame Sache gemacht. Sie hat damit einen Angriff auf die seelische Kriegskraft unseres Volkes unternommen, zumal sie sich sogar bis zum Herbeiwünschen eines neuen Attentats und bis zu der Behauptung verstiegen hat, „einige Jahre anglo-amerikanischesn Regime, seien besser, als die gegenwärtige Gewaltherrschaft“.
Wer so handelt, der ist die personifizierte Schaden selbst. Wer so handelt, hat sich als Verräter an unserem Volke und als Helfershelfer unserer Kriegsfeinde für immer ehrlos gemacht (§ 5 KSSVO14, § 91 b StGB15.).
Wer so handelt, muß aus unserer Mitte verschwinden. Würde hier ein anderes Urteil als das Todesurteil gefällt werden, so würden unsere Soldaten an der Front mit Recht zweifelnd fragen, ob denn die Eiterbeule des 20. Juli wirklich ganz herausgeschnitten ist, damit wir gesund und stark den Kampf zum Siege führen können.
Weil Frau Frank-Schultz verurteilt ist muß sie auch die Kosten tragen.
Erläuterungen
- ↑ Roland Freisler (1893–1945).
- ↑ Martin Stier (1903–1945).
- ↑ Friedrich Tscharmann (1871–1945).
- ↑ Daniel Hauer (1879–1945}}.
- ↑ Hans-Fritz Kaiser (1897–1949).
- ↑ Kurt Jaager (1904–1990).
- ↑ Die Abkürzung Vgn. steht für Volksgenossin.
- ↑ Harald Wendelstein (Lebensdaten hier nicht bekannt).
- ↑ Oberkommando des Heeres.
- ↑ Also im Zusammenhang mit dem misslungenen Attentat vom 20. Juli 1944.
- ↑ Claus Schenk Graf von Stauffenberg (1907–1944).
- ↑ Friedrich Schleiermacher (1768–1834).
- ↑ Heinrich Himmler (1900–1945).
- ↑ Wer öffentlich dazu auffordert oder anreizt, die Erfüllung der Dienstpflicht in der deutschen oder einer verbündeten Wehrmacht zu verweigern, oder sonst öffentlich den Willen des deutschen oder verbündeten Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen oder zu zersetzen sucht [...] (§ 5 Abs. 1 KSSVO).
- ↑ Wer im Inland oder als Deutscher im Ausland es unternimmt, während eines Krieges gegen das Reich oder in Beziehung auf einen drohenden Krieg der feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Reichs oder seiner Bundesgenossen einen Nachteil zuzufügen, wird mit dem Tode oder mit lebenslangem Zuchthaus bestraft. (§ 9b StGB in der Fassung vom 10. Oktober 1944 bis 20. September 1945)
