Drohne
Allgemeines

Begünstigt durch die Verfügbarkeit günstiger, unbemannter und ferngesteuerter Luftfahrzeuge in Gestalt von Quadrocoptern, sogenannten Drohnen oder Flugdrohnen (auch: Unmanned Aerial System, UAS), sind seit ungefähr 2017–2018 neue Einsatzformationen im Deutschen Roten Kreuz gegründet worden, die sich meist als Drohnenstaffeln bezeichnen. Die Drohnen können zur Erkundung und Personensuche, als Transportmittel für geringe Lasten und als Kommunikationsmittel eingesetzt werden. Im DRK überwiegt die Nutzung zur Erkundung und Personensuche. Letzteres ist eine Alternative zur biologischen Ortung durch eine Rettungshundestaffel. Die Aufgaben einer Drohnenstaffel überschneiden sich auch mit denen einer Motorradstaffel bzw. einzelner Kradmelder.
Dienstvorschrift
Am 28. November 2019 beschlossen das Präsidium des Bundesverbands und der Präsidialrat die bundesweit gültige Dienstvorschrift des DRK zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz (DRK DV Drohnen). Sie entspricht den Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vom Mai 2019, an denen das DRK mitgewirkt hatte. Die Dienstvorschrift (DV) enthält keine rotkreuzspezifischen Regelungen.
Beispiele
- DRK Kreisverband Kassel-Wolfhagen
- DRK Kreisverband Limburg
- DRK Kreisverband Rotenburg an der Fulda
- BRK Kreisverband Tirschenreuth
Weitere Informationen
- Deutsches Rotes Kreuz, Dienstvorschrift des DRK zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz, Berlin 2019
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz, Bonn, Mai 2019
- Artikel Kontaktstelle Drohnen (Bayern)