Transparenzstandards

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die Transparenzstandards im Deutschen Roten Kreuz wurden im Sommer 2019 eingeführt und vom Bundesverband exemplarisch umgesetzt.1 Sie haben die Form einer Selbstverpflichtung, nicht einer im ganzen Verband gültigen Ordnung. Daher ist ihre Umsetzung durch die Gliederungen des Deut­schen Roten Kreu­zes freiwillig. Wenn eine DRK-Gliederung sich dem unterwirft, dann verpflichtet sie sich dazu, mindestens auf ihrer Website über die Organisation (z.B. Stammdaten, Aufbau, Gemeinnützigkeit, verbundene Rechtsträger, Mitgliedschaften) und über ihre Finanzen (z.B. Mittelherkunft, -verwendung, Testat des Wirtschaftsprüfers) öffentlich zu informieren.

Schwächer als Branchenstandard

Die DRK-eigenen Transparenzstandards sind eine abgeschwächte Variante der 2010 geschaffenen Initiative Transparente Zivilgesellschaft, die vom Transparency International Deutschland e.V. betreut wird und in der Wohlfahrt gut verbreitet ist, so dass sie als Branchenstandard bezeichnet werden kann. Der Bundesverband selbst hat sich zu beiden Standards verpflichtet.

Staatliche Transparenzdatenbanken

Mehrere Skandale wie beispielsweise die öffentlich bekannt gewordenen Vorfälle bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen führten zur Einrichtung von von Transparenzdatenbanken in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Sie werden unterschiedlich gut von den Kreis­verbänden, für die sie vor allem relevant sind, genutzt.2

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. DRK.de, Spendentransparenz & Selbstverpflichtung.
  2. Nimmt man die Liga-Verbände unter die Lupe, so stößt man auf große Unterschiede in der Akzeptanz der Datenbank. Schlusslicht ist das Deutsche Rote Kreuz (DRK), bei dem lediglich der Landesverband Daten von sich preisgibt. — Hessenschau.de, Wohlfahrtsverbände meiden Transparenz-Plattform, 2. April 2024.