Vatikan

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von Staat Vatikanstadt)

Keine Nationale Gesellschaft

Der Staat Vatikanstadt gehört zu den wenigen Staaten auf der Welt, in denen es keine Nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz gibt. Das ist kein Widerspruch zum Grundsatz der Universalität, denn im Vatikan werden die Dienste einer Nationalen Gesellschaft nicht benötigt. Beispielsweise gibt es kein Militär, daher auch keinen militärischen Sanitätsdienst, den eine Gesellschaft unterstützen könnte. Auch für Aufgaben außerhalb des völkerrechtlichen Auftrags gibt es keinen Bedarf, weil es zum Beispiel bereits einen Rettungsdienst und eine medizinische Obdachlosenhilfe1 gibt.

Humanitäres Völkerrecht

Der Vatikan wird international durch den Heiligen Stuhl, der selbst ein eigenes Völkerrechtssubjekt ist, vertreten. Er ist seit 1954 ein Vertragsstaat der Genfer Abkommen, seit 1985 des I. und II., nicht jedoch des III. Zusatzprotokolls (Juni 2025). Den ersten beiden Zusatzprotokollen steht er kritisch gegenüber.2

Weiterhin ist der Vatikan mittels des Heiligen Stuhls ein Vertragsstaat der Biowaffenkonvention von 1972 (2002), des Chemiewaffenübereinkommens von 1993 (1999) und der Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut (1954).

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. VaticanNews.va, Papst stellt Obdachlosen in Rom Krankenwagen zur Verfügung, 1. Juni 2020.
  2. IHL-Databases.ICRC.org, Declaration made at the time of ratification, 21. November 1985.