Oberlandesgericht Düsseldorf – 2 U 114/56 – 1957

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Die DLRG klagte erfolgreich gegen das Bayerische Rote Kreuz (BRK), damit es nicht mehr das Logo mit dem spähenden Adler für die Wasserwacht nutzt.

In Bayern war kurz nach dem Zusammenbruch des NS-Staats (1933–1945) und des Untergangs des als Behörde organisierten Deut­schen Roten Kreu­zes (1937–1945/46) zügig das Baye­ri­sche Rote Kreuz (BRK) neu gegründet worden. Es wurde von der amerikanischen Besatzungsmacht auch mit der Wasserrettung betraut, so dass sich die ebenfalls neu gegründete DLRG zunächst dem BRK anschloss. Die BRK-Wasserwacht übernahm das traditionelle Logo der DLRG mit dem Adler, der auf einem Felsen sitzt und über das Wasser schaut. Diese Kooperation dauerte nur drei Jahre, bis sich 1948 die DLRG als unabhängiger Verband in Deutschland formierte. Die BRK-Wasserwacht nutzte das Logo mit dem Adler jedoch weiter. Die DLRG klagte dagegen und gewann 1957 den Gerichtsprozess. Die BRK-Wasserwacht führte 1955 ein neues Logo ein.

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