Lehrschein

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Ein Lehrschein verkörpert und dokumentiert schriftlich eine Lehrberechtigung, daher werden beide Begriffe oft synonym verwendet. Lehrscheine werden i.d.R. durch die Landesverbände ausgegeben und haben unterschiedliche Erscheinungsformen. Häufig zu sehen sind kleine Faltblätter und daneben auch Plastikkarten im Scheckkarten-Format.

Da Ausbildungen ausschließlich im Namen und Auftrag einer DRK-Gliederung — meist eines Kreisverbands oder Landesverbands — gehalten werden können und diese Gliederung organisatorisch sicherstellt, dass nur dazu berechtigte und geeignete Mitglieder bzw. Mitarbeiter unterrichten, hat der Lehrschein keine praktische Relevanz. Die Lehrberechtigung ist nicht an den Lehrschein als Urkunde gebunden. Eine gültige Lehrberechtigung kann auch zum Beispiel durch die Teilnahmebescheinigung einer Pflichtfortbildung (sogenannte Lehrscheinverlängerung) oder einen Datensatz in DRK-Server nachgewiesen sein.

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