Kurdischer Roter Halbmond

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von Heyva Sor a Kurdistanê)

Allgemeines

Die Organisation Kurdischer Roter Halbmond (kurdisch: Heyva Sor a Kurdistanê, HSK) ist eine Hilfsorganisation, die derzeit (2024) in der Autonomen Administration von Nord- oder Ostsyrien, genannt RojavaWP, operativ tätig ist. Völkerrechtlich ist das Gebiet SyrienWP zuzurechnen, und die politische Einheit mit Staatsanspruch wird weder von Syrien noch von anderen Staaten wie der benachbarten TürkeiWP anerkannt. Obwohl die Organisation den Roten Halb­mond führt, gehört sie nicht zur Rotkreuz- und Rothalb­mond-Be­we­gung, ist keine anerkannte Nationale Gesellschaft und auch nicht Mitglied der Inter­natio­nalen Fö­dera­tion der Rot­kreuz- und Rot­halb­mond­gesell­schaften.

Unterstützt wird sie von ausländischen Fördervereinen, zum Beispiel in Deutschland von dem Heyva Sor a Kurdistanê e.V. mit Sitz in TroisdorfWP (Nordrhein-Westfalen). Vergleichbare Fördervereine gibt es auch in Österreich und der Schweiz.

Deutscher Verein

Satzungsmäßiger Zweck des deutschen Vereins ist die Förderung der Fürsorge für politisch Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegshinterbliebene, Kriegs- und Körperbeschädigte, für Gefangene und ehemalige Gefangene sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Außerdem möchte er Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind, unterstützen.1 Einen Bezug zur umstrittenen Region Rojava oder zur kurdischen EthnieWP findet sich in der Satzung nicht. Es gibt auch kein Bekenntnis zu den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

Die Aufsichts- und DienstleistungsdirektionWP (ADD) in Rheinland-Pfalz untersagte 2010 dem Verein das Sammeln von Spenden in diesem Bundesland, weil keine genügende Gewähr für die zweckentsprechende einwandfreie Verwendung der Geldspenden sowie der Förderbeiträge bestünde.2 Das Bundesamt für VerfassungsschutzWP bezeichnet die Hilfsorganisation als der in Deutschland als terroristische Vereinigung verbotenen Arbeiterpartei KurdistansWP (PKK) nahestehend. Die Verbotsverfügung des Bundesministers des Inneren von 1993 umfasste auch viele der PKK nahe stehende Organisationen, nannte jedoch nicht den Kurdischen Roten Halbmond.

Ob und wie weit heute (2024) eine Beziehung zur verbotenen PKK besteht und damit Ziele verfolgt werden, die den Idealen und Prinzipien der Rotkreuz- und Rothalb­mond-Be­we­gung widersprechen, lässt sich aus öffentlichen Quellen nicht nachvollziehen. In Strafverfahren gegen Vorstandsmitglieder wurde kein ausreichender Nachweis einer Verbindung zur PKK festgestellt.3

Die Bayerische StaatskanzleiWP führte hingegen bis 2023 die Organisation Kurdischer Roter Halbmond (HSK) im Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen in der Kategorie Islamistische/islamistisch-terroristische/ausländerextremistische Bestrebungen (2023).4 In der seit Dezember 2023 gültigen Fassung wird die Organisation nicht mehr genannt.5

Weitere Informationen

Websites

Enzyklopädie

Einzelnachweise

  1. Satzung, § 2, Abs. 2.
  2. General-Anzeiger, Sammlung verboten: Kurdischer Roter Halbmond im Fokus, 7. Juni 2010.
  3. BGH, Beschluss vom 05.03.2002 - 3 StR 514/01.
  4. Gesetze-in-Bayern.de, Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen (nicht abschließend), vormals abrufbar unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_108268-0.
  5. Gesetze-in-Bayern.de, Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen (nicht abschließend).