Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Die Gemeinschaften

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Kapitel 32: Die Gemeinschaften

[Zusammenfassungen aller Mitglieder]

[200] Die arbeitsmäßige und finanzielle Grundlage des Deutschen Roten Kreuzes sind die Gemeinschaften (Kreis- und Ortsgemeinschaften).1 Sie umfassen die Männer und Frauen, die sich zu dem Gedanken des Roten Kreuzes bekennen und die an die Mitgliedschaft gestellten Bedingungen erfüllen. Die Kreisgemeinschaft wird vom DRK.-Kreisführer2 geleitet, der sich durch eine geeignete Persönlichkeit als Kreisgemeinschaftsführer vertreten lassen kann. Von den Führereigenschaften des Leiters hängt es wesentlich ab, ob die Kreisgemeinschaft kraftvoll dasteht. In Landkreisen wird möglichst an jedem Ort eine Ortsgemeinschaft gebildet.

Diese Gemeinschaften sind etwas grundsätzlich anderes als die früheren Vereine, die einst das Fundament der Rotkreuzarbeit waren.3 Was sie mit den ehemaligen Vereinen verbindet und sie in kurzer Zeit zu voller Tätigkeit hat erstehen lassen, das ist die den Rotkreuz-Aufgaben innewohnende Möglichkeit und Forderung, nicht nur auf dem Papier Mitgliedschaften zu bilden, sondern bis in die kleinste Gemeinschaft hinein praktische Arbeit zu leisten und, soweit es den Mitgliedern irgend möglich ist, sich aktiv zu betätigen.

„Das Verständnis der einzelnen Mitglieder der Kreis- und Ortsgemeinschaften hierfür zu gewinnen, ihre Opferbereitschaft zu wecken und sie dafür zu schulen, daß sie praktische Aufgaben des Bereitschaftsdienstes zu erfüllen geeignet sind, ist eine Grundlage für den gesamten Aufbau des Deutschen Roten Kreuzes.“ So heißt es in der Dienstvorschrift.

[Unterstützung der Bereitschaften]

Die Gemeinschaften setzen ihren Stolz darein, daß ihre Bereitschaften vollständig und mustergültig ausgestattet sind und über die notwendigen Einrichtungen verfügen. Sie können und sollen die Ausgestaltung des Rettungswesens mit allem, was dazu gehört, in Angriff nehmen und ausbauen helfen: Unfallmeldestellen, Unfallhilfsstellen, Krankenwagen, Häuser für die Lagerung der Bereitschaftsvorräte, für den Dienst der Bereitschaften, für Unterricht und Übung, für Gemeinschaftsabende usw. Es ist damit den Gemeinschaften die Möglichkeit gegeben, die Erfolge [201] ihrer Anstrengungen sichtbar vor Augen zu stellen. Die Abgabe der vielfältigen Aufgaben wohlfahrtspflegerischer Art, die der NS.-Volkswohlfahrt übertragen wurden, bedeutet also keineswegs einen Verzicht darauf, etwas handgreiflich Praktisches zu leisten. Diese Möglichkeit ist auf dem weiten Gebiet des Sanitätsdienstes reichlich gegeben. Das ist wichtig, weil jedermann, besonders aber die bäuerliche Bevölkerung, im eigenen Schaffen darauf bedacht, alljährlich den sichtbaren Ertrag der Arbeit in die Scheune zu bringen, nicht leicht für etwas zu gewinnen ist, dessen Ergebnis nicht vor Augen steht.

[Ideelle Träger der Arbeit in Kolonien]

Die Gemeinschaften sind auch die ideellen Träger der Arbeit über See in den deutschen Kolonialgebieten4. Sie tragen das Interesse an der Krankenpflege und am Gesundheitsdienst des Deutschen Roten Kreuzes an den Deutschen in Afrika, Ostasien und Südamerika in weite Schichten des Volkes hinein.

[Wachstum gegenüber frührer Vereinsstruktur]

Der Ehrgeiz einer Kreisgemeinschaft, im Wettbewerb mit der Nachbargemeinschaft, Tüchtiges zu leisten, gibt der persönlichen Schaffensfreude von Männern und Frauen im Deutschen Roten Kreuz das Betätigungsfeld, das schon in den vergangenen Jahrzehnten oft großen Leistungen Raum bot. In kurzer Zeit hat sich die neue Arbeitsform bereits bewährt. Die Zahl der Angehörigen der Gemeinschaften überstieg am 1. April 1939 schon die Zahl der Mitglieder der aufgelösten Vereine. Wenn schlesische Kreise z. B. die Mitgliederzahlen ihrer Gemeinschaften in Jahresfrist auf das zwei- bis dreifache, in einem Fall von 2000 auf 5000 Mitglieder steigern konnten, so spricht das beweiskräftig genug. Die Zahl der Männer und Frauen in den Gemeinschaften soll in richtigem Verhältnis zur Größe der zu bewältigenden Aufgaben stehen. Eine uferlose Ausdehnung ist nicht das Ziel. Unbedingt müssen aber leistungsfähige Organe geschaffen werden, die ihren unabdingbaren Verpflichtungen gewachsen sind.

[Aufgaben der Gemeinschaften]

Für den Ernstfall5 haben die Gemeinschaften bedeutende Aufgaben zu erfüllen. Ebenso wichtig wie die planmäßig vorbereitete Arbeit ist die elastische Einsatzfähigkeit des Deutschen Roten Kreuzes für solche Aufgaben, die nicht vorausgesehen werden können. Hier werben sich die Männer und Frauen der Gemeinschaften erst recht zu bewähren haben.

Die Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes sind demnach das [202] unentbehrliche Fundament, auf dessen Leistungsfähigkeit, Schlagfertigkeit und Einsatzfreudigkeit sein gesamtes Wirken aufgebaut ist.

Die Bereitstellung der erforderlichen Lagerbestände an Wäsche, Betten, Decken usw. für Zwecke des Sanitätsdienstes der Wehrmacht (Bereitschaftswäsche) erfordert beträchtliche Anstrengungen. Auch bei Katastrophen und größeren Unglücksfällen kann die Notwendigkeit eintreten, behelfsmäßige Verbandplätze und Lagerstätten an Ort und Stelle einrichten zu müssen. Für solche Sälle Notvorräte zu sammeln und in zweckentsprechender Lage zu besonderen Gefahrenpunkten, wie großen Industriewerken usw. niederzulegen und aufzubewahren, ist eine dringende Notwendigkeit. Hierbei ist die Aktivität der männlichen Mitglieder in den Gemeinschaften nicht zu entbehren. Ihnen liegt die Aufbringung der Geldmittel, Planung, Einrichtung und Unterhaltung ob. Hierzu bedarf es regelmäßiger einsatzfreudiger Mitarbeit. Ebenso wichtig ist jedoch die Aufgabe der Beschaffung und Verarbeitung der Bestände. Sie ist die dringlichste Verpflichtung für die Frauen der DRK.-Gemeinschaften. Die Einrichtung und der Betrieb von Erfrischungs- und Verbandsstellen an Bahnhöfen für Verwundetenzüge, Flüchtlings- und Truppentransporte, der manövermäßig zu üben ist, wie das schon zu Anfang des Jahrhunderts geschah, und der z. B. bei den Eisenbahntransporten der sudetendeutschen Flüchtlinge im Herbst 1938 bereits praktisch nötig wurde, auch die Massenverpflegung der m. und w. Bereitschaften bei großen Veranstaltungen des Deutschen Roten Kreuzes ist Aufgabe der DRK.-Gemeinschaften Die tätige Mitarbeit für den Bereitschaftsdienst des Deutschen Roten Kreuzes, die aktive Unterstützung der Arbeit der DRK.-Bereitschaften, bietet so viele Möglichkeiten der Betätigung, daß jeder örtlichen Voraussetzung Rechnung getragen werden kann.

Wenn die Mitglieder der Gemeinschaften, die sich nicht für den regelmäßigen Dienst in den Bereitschaften frei machen können, trotzdem die Grundausbildung zu erwerben bereit sind, so ist das sehr zu begrüßen. Sie sind damit in der Lage, im äußersten Notfall in die Reihen der Bereitschaften eintreten zu können.

Die Gemeinschaften haben jedoch nicht nur materielle Aufgaben zu erfüllen. Sie umfassen in ganz Deutschland, bis in das letzte Dorf hinein, die Hunderttausende deutscher Männer und Frauen, die den [203] ritterlichen Gedanken des Roten Kreuzes erfassen und bereit sind, sich in seinen Dienst zu stellen. Der Führung liegt es ob, die Gemeinschaften mit dem Sinn der Arbeit des Roten Kreuzes zu durchdringen und sie teilnehmen zu lassen an dem, was das Deutsche Rote Kreuz im Aufbau von Volk und Reich zu leisten hat. Die Treue und Gefolgschaft der Männer und Frauen in den Gemeinschaften ist der lebendige Beweis dafür, wie tief der Gedanke des Roten Kreuzes im deutschen Volk Wurzel geschlagen hat.

Erläuterungen

  1. Was hier als Gemeinschaft bezeichnet wird, ist nicht einer Rotkreuz-Gemeinschaft nach heutigem Verständnis vergleichbar. Es handelte sich um Zusammenfassungen der aktiven und passiven Mitglieder auf Orts- und Kreisebene innerhalb einer Kreisstelle.
  2. Siehe Artikel Kreisführer.
  3. Der Unterschied, der im ganzen Kapitel nicht ausdrücklich so genannt wird, besteht darin, dass die Gemeinschaften keine Gliederungen sind, sondern nur Zusammenfassungen von Mitgliedern sind. Weder eine Gemeinschaft noch ihre Mitglieder hat Mitwirkungsrechte, anders als ein Mitglied in einem Verein und ein Verein in einem Verband.
  4. Alle deutschen Kolonien waren nach dem verlorenen Ersten Welt­krieg (1914–1918) und dem Inkrafttreten des Friedensvertrags von Versailles in 1920 verloren gegangen. Der deutsche Kolonialismus in der Zeit des Nationalsozialismus führte nicht zu einer Revision. Es gehörte nur zur nationalsozialistischen Propaganda, von deutschen Kolonien zu sprechen.
  5. Der Ernstfall ist der geplante Krieg, der der Zweite Weltkrieg (1939–1945) wurde.