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Kapitel 2: Völkerrechtliche Lage des Schutzes der Verwundeten vor 1863
[Konvention von Brandenburg, 1759]
[6] Bei der ersten Internationalen Genfer Konferenz im Oktober 1863 erinnerte der Beauftragte des Kriegsministers von Roon, der Generalarzt der Preußischen Armee Dr. Loeffler1, an ein hundert Jahre altes Beispiel der Neutralisierung von Verwundeten und Gefangenen im Kriege liegender Heere. Es war das die am 7. September 1759 in Brandenburg zwischen dem Generalmajor von Buddenbrock und dem französischen Maréchal des camps et Armées, Marquis de Rougé, abgeschlossene, später von König Friedrich genehmigte „Convention betreffend die Auswechselung und Ranzionirung derer Kranken, Verwundeten und Krieges-Gefangenen ...".2 Dort hieß es:
Art. XXVII
„Beyderseitige Blessirte, so in feindliche Hände gerathen, sollen nach ihrem Stande wohl gehalten, und die Arzney sowohl als auch was ihnen zu ihrer Verpflegung gereichet worden, gehörig wieder bezahlet werden; Auch soll erlaubt seyn, ihnen die benöthigte Chirurgos oder Domestiquen, welche vorhero mit Passeports von denen commandirenden Generals versehen worden, nachschicken zu können. Ueber das aber sollen so wohl diejenige Bleßirte so gefangen, als auch die, so noch frey sind, unter dem Schutz und gegebener Salve Garde des commandirenden Generals zurück gesandt und ihnen die Freyheit accordiret werden, nach ihrer Commoditét, zu Wasser oder zu Lande, nachdem es die Zeit und Gelegenheit mit sich bringen wird, auf den nächsten Weg weiter transportiret zu werden, mit der Bedingung, daß die Gefangene nicht eher, als bis sie ausgewechselt oder ranzioniret worden, wieder dienen können.
Art. XXVIII
Die Krancken von beyderseitigen Arméen, sollen nicht als Krieges-Gefangene angesehen werden, sondern vielmehr mit aller Sicherheit in
denen Hospitälern oder Lazareths liegen bleiben können; auch wird es [7] denen beyden Kriegführenden Arméen und Hülfs-Trouppen erlaubet seyn, denenselben eine Wache zu hinterlassen, welche nachhero so wohl, als die Kranken selbst, mit den nöthigen Passeports von der resp. Generalitét versehen, ohne alle Hinderniß, auf den nächsten Weg zurück geschicket werden. Eben dergleichen Bewandniß hat es mit denen Krieges-Commissarien, Feld-Predigers, Medicis, Chirurgis, Apotheckers und Gesellen, wie auch mit denen Krancken-Wärthern und die ihnen Handreichung thun, desgleichen allen andern zur Verpflegung derer Krancken bestelleten Personen, welche alle als frey angesehen und ohngehindert zurück geschickt werden müssen.
[Konvention von Bonn, 1689]
Das Mitglied des Preußischen Centralkomitees vom Roten Kreuz3, Professor Dr. Gurlt4, hat der Internationalen Konferenz vom Roten Kreuz in Berlin 18695 eine Denkschrift mit weiteren derartigen Abkommen vorgelegt. Er hat später auf Grund sorgfältiger Forschungen eine Sammlung von zweihunderteinundneunzig Auswechselungskartellen und Kapitulationen veröffentlicht (Zur Geschichte der internationalen und freiwilligen Krankenpflege im Kriege, Leipzig 1873), die sich auf die Zeit von 1581 bis 1864 erstrecken. Die älteste in dem Buche erwähnte Kapitulation wurde zwischen der Stadt Tournay und dem Fürsten Alerander Farnese 1581 abgeschlossen6. Die Freilassung der Ärzte, Chirurgen, Apotheker usw. ohne Lösegeld wird zum erstenmal 1673 zwischen Frankreich und den Generalstaaten festgesetzt. Die in feindliche Gewalt geratenen Verwundeten und Kranken werden von 1689 ab oft in solchen Verträgen, in fast völlig übereinstimmender Form erwähnt. Der Abschluß solcher Verträge war also eine ständige Übung geworden. Hervorzuheben ist die Convention von Bonn vom 12. Oktober 1689 zwischen dem Kurfürsten von Brandenburg im Namen des Kaisers und dem französischen König7, in der es heißt:
Art. VI
„Sollen zu Fort- und Ueberbringung der Krancken und Beschädigten beydes Officirer als Soldaten, Schiffe auff dem Rhein, nebst behörigen Schiffleuten und Convoy biß nach Mont-Royal verschafft, und so wol für die besagte Beschädigte, als die Officirer, Proviant-Commissarien, Feldscherer und andere, ihnen zu ihrer Begleit- und Wartung zugegebene [8] Leute völlige Sicherheit gegeben, ingleichen die Medicamenten und Artzneyen, Haußgeräth, Mundkost, und anderem Nothendigkeiten, so wol als die Schiff-Fracht bezahlt werden.
Art. XI
Allen Krancken, oder beschädigte Officirern, wie auch Reutern, Dragonern und Soldaten, oder andere, so weder zu Land noch zu Wasser, füglich können fortgebracht werden, mögen in der Stadt verbleiben, und soll ihnen dort nöthige Personen, so man daselbst lassen wird, biß zu ihrer vollkommenen Genesung gepfleget, und sie mit Artzneyen und Wartung, um ihr Geld versehen, und nach erlangter Gesundheit, Paszporten, sich nach Franckreich zu begeben, ertheilet, oder aber Schiffe verschafft werden, sie in Sicherheit nach Mont-Royal zu führen.”
Der ritterliche Geist, in dem diese Verträge abgeschlossen wurden und der in einem seltsamen Gegensatz zu den planmäßigen Verwüstungen unter Turenne in der Pfalz steht, wird in schönster Form erkennbar in der Vereinbarung, die bei der Kapitulation von Mainz über die Räumung von den französischen Truppen zwischen dem preußischen Generalleutnant Graf Kaltreuth und dem französischen General Doyré in Marienborn am 23. Juli 1793 getroffen wurde.
Art. IX
Da die Kranken und besonders die Verwundeten nicht zu Lande fortgeschafft werden können, ohne ihr Leben in Gefahr zu setzen, so werden auf Kosten der französischen Nation die nötigen Schiffe hergegeben, um dieselben zu Wasser nach Thionville und Mez zu bringen, und so für diese „ehrwürdige Kriegsopfer (ces honorables victimes de la guerre) die nötige Fürsicht anzuwenden.“ Die Ausdrucksweise einer neuen Epoche klingt aus den folgenden Urkunden durch: Kapitulation von Mannheim 21. November 1795 zwischen der französischen Garnison unter General Montaigu, die in Kriegsgefangenschaft geriet, und dem oesterreichischen General Grafen Wurmser:
[Weitere Regelungen; 1795, 1805, 1726]
„Die Kranken, welche im Hospital zurückbleiben, sollen von den Gesundheitsbeamten der französischen Armee verpflegt werden, die des-
wegen zurückbleiben, bis der Platz völlig geräumt wird, wozu die nötigen [9] Fuhren bis zur ersten von den französischen Truppen besetzten Stadt gestellt werden sollen. General Montaigu verläßt sich hierin auf die Menschenfreundlichkeit des Herren Grafen von Wurmser, daß den Kranken geleistet werde, was zu ihrer Genesung erforderlich ist." (Randbemerkung des Grafen Wurmser:) „Die französischen Kranken werden leutselig behandelt werden, welches man in dergleichen Fällen nie zu versagen pflegt.“
Andererseits hieß es bei der Kapitulation von Ulm unter dem oesterreichischen General Mack am 17. Oktober 1805: „Die kranken und verwundeten Oesterreicher werden wie die kranken und verwundeten Franzosen behandelt." (Bemerkung Macks:) „Uns ist die französische Biederkeit und Menschlichkeit bekannt.“
Daß es sich bei diesen Verträgen um Äußerungen eines als selbstverständlich gegeben anerkannten, wenn auch nicht kodifizierten Völkerrechtes handelte, zeigt das Prachtwerk von Flemings von 1726 „Der teutsche Soldat“ in seinem Abschnitt über die Kriegsgefangenen. Das Soldatenhandwerk war im 17. und 18. Jahrhundert zunächst und vorzugsweise ein edles und ritterliches Geschäft, für das freilich mit Geld geworben und bezahlt wurde. Daß die „Spielregeln“ in der Zeit der Blüte des Landsknechttums noch wesentlich rauher waren, zeigt das Lehrbuch des 16. Jahrhunderts:„Fünf Bücher vom Kriege usw. von Leonhart Grönsperger (Frankfurt a. M. 1555).
[Sonderkonvention, 1759]
Eine über den Rahmen des späteren Genfer Abkommens weit hinausgehende Sonderkonvention, die gegenwärtig wieder ein besonderes Interesse verdient, wurde 1759 zwischen Österreich und Preußen über die Kurorte Landeck, Warmbrunn, Teplitz und Karlsbad abgeschlossen, worin festgestellt wurde, „daß die Bäder, von beiderseitigen Armeen mit schriftlichen Salvegardien versehen werden sollen, damit sowohl die Preußischen als Osterreichischen Offiziere und Soldaten, welche zur Herstellung ihrer Gesundheit ermeldete Bäder zu gebrauchen nötig haben, daselbst ihre Kuren geruhig abwarten, und selbige überall eine gleiche reciproque Sicherheit zu genießen haben sollen“.
[Bericht von der Schlacht bei Leipzig]
Ein Wandel in der Auffassung trat trotz der vorstehend erwähnten Beispiele nach 1790 ein, als mit den französischen Revolutionskriegen die Kabinettskriege unter aristotratischer Führung durch wirkliche Volks-[10]kriege verdrängt wurden, die auf beiden Seiten Leidenschaften und Vernichtungswillen verstärkten. Nach 1764 hatte Chamousset, Generalintendant der französischen Militärspitäler, noch eine Konvention zwischen den Nationen über die Unverletzbarkeit der Militärspitäler und der darin aufgenommenen Kranken gefordert. Der französische Chirurg Peyrilhe nahm 1780 diese Forderung auf. Aber schon 1800 kam ein Abkommen zwischen den französischen und österreichischen Truppen nicht mehr zustande. Während der napoleonischen Kriege wurden offenbar keine Versuche zum Abschluß solcher Verträge mehr gemacht. Wohl aber steigerten sich die Zahlen der an den Kämpfen beteiligten Truppenmassen und der Verluste an Kranken, Verwundeten und Toten um das vielfache. Nach der Schlacht bei Leipzig erstattete der hallische Professor der Physiologie, Reil, der selbst einer Ansteckung am Typus erlag, einen äußerst temperamentvollen Bericht über seine erschütternden Eindrücke der mangelnden Fürsorge für die Verwundeten und Kranken, deren Zahl in Leipzig die der Einwohner weit überstieg, an den Freiherrn vom Stein.
„Leipzig, den 26. October 1813
Ew. Exellenz haben mich beauftragt, Ihnen einen Bericht über meinen Befund der Lazarethe der verbündeten Armeen am diesseitigen Elbufer einzureichen. Ich thue dies um so williger, als in dieser thatenreichen Zeit auch die Unthaten nicht für die Geschichte verloren gehen dürfen. Ich kam am 22. October früh in Halle an, fand diesen von allen Seiten gepreßten Ort mit mehr als 7000 Kranken überladen, und noch strömten immer neue vom Schlachtfelde bei Leipzig zu. Es würde ein Hysteron-Proteron gewesen sein, wenn ich hier zu helfen hätte anfangen wollen. Ich ordnete deswegen für die Verwundeten an, was in diesem Augenblick das Dringendste war, fand jeden Einwohner bereit, meine Vorschläge zur Hülfe8 der Unglücklichen in's Werk zu richten, und eilte dann Leipzig zu, um dessen Lazarethen, die wie ein Vulcan ihre Kranke nach allen Richtungen ausspieen und alle guten Anordnungen in ihren Umgebungen wieder vernichteten, eine zweckmäßige Ableitung zu verschaffen. — Auf dem Wege dahin begegnete mir ein ununterbrochener Zug von Verwundeten, die wie die Kälber auf Schubkarren, ohne Strohpolster zusammengeschichtet lagen und einzeln ihre zerschossenen Glieder, [11] die nicht Raum genug auf diesem engen Fuhrwerke hatten, neben sich herschleppten. Noch an diesem Tage, also sieben Tage nach der ewig denkwürdigen Völkerschlacht, wurden Menschen vom Schlachtfelde eingebracht, deren unverwüstliches Leben nicht durch Verwundungen, noch durch Nachtfröste und Hunger zerstörbar gewesen war. — In Leipzig fand ich ungefähr 20000 verwundete und kranke Krieger von allen Nationen. Die zügelloseste Phantasie ist nicht im Stande, sich ein Bild des Jammers in so grellen Farben auszumalen, als ich es hier in der Wirklichkeit vor mir fand. — Das Panorama würde selbst der kräftigste Mensch nicht anzuschauen vermögen; daher gebe ich Ihnen nur einzelne Züge dieses schauderhaften Gemäldes, von welchen ich selbst Augenzeuge war, und die ich daher verbürgen kann. Man hat unsere Verwundete an Orte niedergelegt, die ich der Kaufmännin nicht für ihr trankes Möppel anbieten möchte. Sie liegen entweder in dumpfen Spelunten, in welchen selbst das Amphibien-Leben nicht Sauerstoffgas genug finden würde, oder in scheibenleeren Schulen und wölbischen Kirchen, wo die Kälte der Atmosphäre in dem Maaße wächst, als ihre Verderbniß abnimmt, bis endlich einzelne Franzosen noch ganz in's Freie hinausgeschoben sind, wo der Himmel das Dach macht, und Heulen und Zähnklappen herrscht. An dem einen Pol tödtet die Stickluft, an dem andern reibt der Frost die Kranken auf. Bei dem Mangel öffentlicher Gebäude hat man dennoch auch nicht ein einziges Bürgerhaus den gemeinen Soldaten zum Spitale eingeräumt. An jenen Orten liegen sie geschichtet wie die Heringe in ihrer Tonne, alle noch in den blutigen Gewändern, in welchen sie aus der heißen Schlacht herbeigetragen sind. — Unter 20000 Kranken und Verwundeten hat auch nicht ein Einziger ein Hemde, Betttuch, Decke, Strohsack oder Bettstelle erhalten. Nicht Allen, aber doch Einzelnen hätte man geben können. Keiner Nation ist ein Vorzug eingeräumt, alle sind gleich elend berathen, und dies ist das Einzige, worüber die Soldaten sich nicht zu beklagen haben. Sie haben nicht einmal Lagerstroh, sondern die Stuben sind mit Heckerling aus den Bivouaks ausgestreut, der nur für den Schein gelten kann. Alle Kranken mit zerbrochenen Armen und Beinen, denen man auf der nackten Erde keine Tage hat geben können, sind für die verbündete Armee verloren. Ein Theil derselben ist schon todt, der andere wird noch sterben. Ihre Glieder sind wie nach Vergif-[12]tungen furchtbar aufgelaufen, brandig, und liegen in allen Richtungen neben den Rümpfen. Daher der Kinnbackenkrampf in allen Ecken und Winkeln, welcher um so mehr wuchert, als Hunger und Kälte seiner Hauptursache zu Hülfe8 kommen. — Unvergeßlich bleibt mir eine Scene in der Bürgerschule. ,Ist es Ihr Geist’, so rief mir eine Stimme entgegen, als ich die Thür eines Zimmers öffnete, ‚oder sind Sie es selbst, den mir der Himmel zur Rettung zusendet?’ — und doppelte Thränengüsse von Schmerz und Freude gefordert, rollten über das krampfhafte Gesicht herab. Es war ein Kaufmannssohn aus Preußen, der in der Schlacht bei Groß-Beeren blessiert, von mir im Spital des Frauenvereins geheilt und hier wieder im Schenkel verwundet war, ‚Aber Deine Hoffnung, armer Jüngling, ist eine leere Fulguration! Du hast einen Strohhalm in den wilden Brandungen der Zeit gehascht, der Dich gegen die Wetterschläge des Todes nicht schützen wird. Das Mark Deiner Knochen ist abgestorben, Deine Wunden athmen nicht mehr und der Todesengel flackert schon um Deine Schläfe herum, der Dich in wenigen Stunden in eine bessere Welt hinüberführen wird.’ — Viele sind noch gar nicht, andere werden nicht alle Tage verbunden. Die Binden sind zum Theil von grauer Leinwand, aus Dürrenberger Salzsäcken geschnitten, die die Haut mitnehmen, wo sie noch ganz ist. In einer Stube stand ein Korb mit rohen Dachschindeln zum Schienen der zerbrochenen Glieder. Viele Amputationen sind versäumt, andere werden von unberufenen Menschen gemacht, die kaum das Barbiermesser führen können und die Gelegenheit nützen, ihre ersten Ausflüge an den zerschmetterten Gliedern unserer Krieger zu versuchen. — Einer Amputation sah ich zu, die mit stumpfen Messern gemacht wurde. Die braunrothe Farbe der durchsägten Muskeln, des Operirten nachmalige Tage und Pflege geben nur wenig Hoffnung zu seiner Erhaltung. Doch hat er den Vortheil davon, daß er auf einem kürzeren Wege zu seinem Ziele kommt. — An Wärtern fehlt es ganz. Verwundete, die nicht aufstehen können, müssen Koth und Urin unter sich gehen lassen und faulen in ihrem eigenen Unrathe an. Für die Gangbaren sind zwar offene Bütten ausgesetzt, die aber nach allen Seiten überströmen, weil sie nicht ausgetragen werden. In der Petrikirche stand eine solche Bütte neben einer andern, ihr gleichen, die eben mit der Mittagssuppe hereingebracht war. Diese Nachbarschaft der Speisen und Aus-[13]leerungen, und die Möglichkeit, daß eine triefäugige Ausgeberin die Kelle einmal in die unrechte Brühe tauchen kann, muß notwendig einen Ekel erregen, welchen nur der grimmigste Hunger zu überwinden im Stande ist. Das Scheußlichste in dieser Art gab das Gewandhaus. Der Perron war mit einer Reihe solcher überströmender Bütten besetzt, deren träger Inhalt sich langsam über die Treppen herabwälzte. Es war mir unmöglich, durch die Dünste dieser Cascade zu dringen, die der Apernus selbst nicht giftiger aushauchen kann, — und den Eingang des Spitals von der Straße her zu forciren. Ich fand einen andern Weg zu demselben auf dem Hof, kam in lange und finstere Galerien, die mit mehr als 2000 blessirten Franzosen garnirt waren, welche durch ihr Aechzen und ihre Ausflüsse die Luft für Ohr und Nase gleich unerträglich machten. Unter diese Masse traf ich ungefähr 20 Preußen vergraben, die vor Freude außer sich waren, als sie wieder die Stimme eines Deutschen hörten, die sie nach der Schlacht nicht gehört hatten: ‚Erlösen Sie uns aus diesem Pfuhl des Verderbens’ riefen sie mir aus einem Munde entgegen, ‚wo die physischen und psychischen Eindrücke uns in Kurzem tödten müssen.’ Ich versprach ihnen, daß ich sie noch den nämlichen Abend unter ihre Kameraden bringen würde. In der Petruskirche sah ich der Vertheilung des Mittagbrotes zu. Die Fleischportion wog 2—4, das Brot für den Tag ungefähr 8—12 Loth. Die Suppe bestand aus Wasser, in welchem die Reiskörner gefischt werden mußten. Bier und Branntwein wurde hier garnicht gegeben. An andern Orten hatte er nur den Geruch des Fusels, enthielt kaum zehn Prozent Alkohol, der nicht einmal durch die Epidermis eines Kosakenmagens dringen kann. Bei dieser Diät, die kaum einen Südländer auf den Beinen halten kann, gehen unsere nordischen Völker in kurzer Zeit verloren, verfallen in Nervenschwäche und schwinden wie die Schatten dahin. — — — Die Diät richtet sich nach dem Mann. Der Russe frißt seinen Kapuß mit Behaglichkeit; der Magen des Pommeraners findet an einem halben Dutzend Gerstenklöße seine genossene Arbeit, wenn das Corinthenmännchen sich denselben an einem Zuckerbrot verdirbt, das er aus den Händen seiner Lais nippt. — Ich schließe meinen Bericht mit dem gräßlichsten Schauspiele, das mir kalt durch die Glieder fuhr und meine ganze Fassung lähmte. Nämlich auf dem offenen Hofe der Bürgerschule fand ich einen Berg, der aus Kehr-[14]richt und Leichen meiner Landsleute bestand, die nackend lagen und von Hunden und Raben angefressen wurden, als wenn sie Missethäter und Mordbrenner gewesen wären. So entheiligt man die Überreste der Helden, die dem Vaterland gefallen sind! — Ob Schlaffheit, Indolenz oder böser Wille die Ursache des schauderhaften Looses ist, das meine Landsleute hier trifft, die für ihren König, das Vaterland und die Ehre der deutschen Nation geblutet haben, mag ich nicht beurtheilen. An anderen Orten ist ihr Schicksal günstiger gewesen, wo Jedermann sich an ihr Lager drängte, auf welches ihr Kampf für ihre Unabhängigkeit sie niederwarf, Balsam in ihre Wunden goß, ihre Schmerzen linderte und durch Mitgefühl ihren Muth stählte. — — — Ich appellire an Ew. Exellenz Humanität, an Ihre Liebe zu meinem König und sein Volk, helfen Sie unseren Braven, helfen Sie bald; an jeder versäumten Minute klebt eine Blutschuld. Legen Sie ein Schock kranker Baschkieren in die Betten der Banquierfrauen und geben Sie in jedes Krankenzimmer einen Kosaken mit, der für Aufrechterhaltung der Ordnung verantwortlich ist. Diese Maßregel, die gewiß Lust und Liebe zum Dinge macht, scheint mehr hart zu sein, als sie es wirklich ist. Der Kranke muß in's Bett, und die Gesunden zu seiner Wartung vor denselben kommen. Wir bespötteln sonst in dem Tadel des Hottentotten, der sich in's Bett legt, wenn die Frau geboren hat, nur unsere eigene Inconsequenz. J. C. Reil."
Fast drei Wochen dauerte die Räumung des Schlachtfeldes mit seinen mehr als 90&thinspace;000 Toten und Verwundeten; noch im Jahre 1814 fand man in Gehölzen und Gebüschen die Leichen der ohne ärztliche Hilfe Verkommenen.
Auf Grund solcher Erfahrungen aus den Freiheitskriegen schrieb 1820 der Preußische Regiments-Arzt Dr. August Ferdinand Wasserfuhr in der Vorrede eines Reformvorschlages für die Preußische Militär-Medizinal-Verfassung: „Möchten endlich alle Nationen den Bund schließen, auch die gefangenen, kranken und verwundeten Krieger für unfeindlich zu erklären und sich verpflichten, nicht nur alle Hospitäler ... frei wirken zu lassen, sondern ihnen auch die nötige Unterstützung zu gewähren. Alle Kranken und Verwundeten, welche in feindliche Hände gerathen, müßten daher ihrem bestehenden Hospital und ihren Ärzten so lange ge-[15]lassen werden, bis sie hergestellt sind, und alle wirklichen Invaliden müßten ohne weitere Auswechselung, mit Pässen versehen, nach ihrem Vaterlande frei zurückkehren dürfen. Eben so müßte jedem Feldherrn die Freiheit gestattet werden, nach den Hospitälern, die in feindliche Hände gerathen sind und zu wenig Ärzte haben, diese nach dem Bedarf, dorthin zu schicken. Eine solche Maasregel muß vorzüglich nach gelieferten Schlachten Statt finden dürfen, und jeder Feldherr müßte schon vor der Schlacht ein Feldhospital dazu bestimmen, welches unter allen Umständen, wie auch die Schlacht ausfallen mag, auf dem Schlachtfelde bleibt, und in einem gewählten Orte sein Hospital einrichtet, wohin alle Verwundeten vom Schlachtfelde zu bringen sind.“
„Sollte man die erste aller menschlichen Pflichten — Mitleiden mit dem verwundeten hülflosen8 Bruder —, sollte man diese nicht zu einem Völkerrechte erheben wollen? Welchem Feinde kann denn der blutende und erschöpfte Krieger noch schaden? und sollte sich eine Nation wohl weigern können, die Wunden ihrer unglücklichsten Söhne verbinden zu lassen? Hätten die europäischen Minister nur Einmal jene Schlacht- und Leichenfelder gesehen, wo unbedauert und ungehört der Jammer ächtzt, wo Durst und Hunger glühen, und Schmerz und Angst die Seele zerreißt, gewiß, sie würden thun, was sie so lange versäumten.“
Erläuterungen