13. Januar
Ereignisse
1993 — Chemiewaffenübereinkommen
Vom 13. Januar 1993 datiert das Chemiewaffenübereinkommen, das dem Humanitären Völkerrecht zuzurechnen ist. Deutschland hat es am 26. Mai 1994 in das nationale Recht implementiert.
2022 — Verurteilung wegen Folter in Syrien
Am 13. Januar 2022 verurteile das Oberlandesgericht Koblenz (OLG Koblenz) den syrischen Staatsangehörigen Anwar R. wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form von Tötung, Folter, schwerwiegender Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Tateinheit mit Mord in 27 Fällen, gefährlicher Körperverletzung in 25 Fällen, besonders schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung in zwei Fällen, über eine Woche dauernder Freiheitsberaubung in 14 Fällen, Geiselnahme in zwei Fällen und sexuellen Missbrauchs von Gefangenen in drei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.1 Der DRK-Bundesverband bezeichnete das Urteil als historisches Strafurteil wegen Staatsfolter.2 Die Verurteilung erfolgte unter anderem nach dem Völkerstrafgesetzbuch.
Weitere Informationen
Chemiewaffenübereinkommen
- Artikel Chemiewaffenübereinkommen
- Artikel Humanitäres Völkerrecht
- Kategorie Humanitäres Völkerrecht
Völkerstrafgesetzbuch
- Artikel Völkerstrafgesetzbuch
- Artikel Humanitäres Völkerrecht
- Kategorie Humanitäres Völkerrecht
Einzelnachweise
- ↑ OLG Koblenz, Lebenslange Haft u.a. wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und wegen Mordes – Urteil gegen einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes, 13. Januar 2022.
- ↑ DRK.de, Aktuelle Entwicklungen im humanitären Völkerrecht, 21. Juni 2022.