Blutspender

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Ein Blutspender ist eine volljährige Person, die freiwillig und zumeist regelmäßig einen halben Liter ihres Bluts beim Blutspendedienst des Deut­schen Roten Kreu­zes spendet. Das tun in Deutschland jedes Jahr 1,5 Millionen Menschen.1 Diese Menschen unterstützen mit ihrer Hilfsbereitschaft die gemeinnützigen Ziele des DRK, hier die Hilfe bei gesundheitlicher Not.

Die Regeln, nach denen Blutspender zugelassen werden, stammen vom Gesetzgeber2 und der Bundes­ärzte­kammer3. Dazu gehören die Kriterien für die Spendetauglichkeit wie Alter, Körpergewicht oder Blutdruck.

Blutspender, die zum ersten Mal Blut spenden, werden als Erstspender bezeichnet.

Unentgeltlichkeit

DRK-Blutspender spenden ihr Blut ohne finanzielle Interessen. Das DRK nutzt bewusst nicht die vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit, eine Aufwandsentschädigung zu bezahlen, um das ideelle Prinzip der echten Unentgeltlichkeit aufrecht zu erhalten und im Interesse der Empfänger des Blutprodukts eine höhere Qualität gespendeten Bluts zu erreichen. Dadurch unterscheiden sich die DRK-Blutspender von den Blutspendern bei kommunalen und gewerblichen Blutspendediensten.

Als Anerkennung und zur Motivation gibt es kleine Aufmerksamkeiten wie Geschenke. Einige Blutspendedienste verleihen auch die Blutspendeehrennadel in verschiedenen Stufen.

Kriterien

Unter anderem muss ein Blutspender folgende Kriterien erfüllen, um zur Blutspende zugelassen zu werden (2024):3.1

  • Alter: Blutspender müssen volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Höchstalter gibt es nicht.4
  • Gewicht: Die Person muss mindestens 50 kg wiegen.
  • Blutdruck: Der systolische Blutdruck muss sich zwischen 100 und 180 mmHG bewegen, und der diastolische Blutdruck muss unter 100 mmHg liegen.
  • Puls: Der Puls muss unauffällig sein und in der Regel im Bereich 50 bis 110 Schläge pro Minute liegen.
  • Temperatur: Die Person darf kein Fieber haben.

Generell muss der Blutspendewillige einen gesunden Gesamteindruck machen. Darüber hinaus muss er sich ausweisen können und in die Maßnahme einwilligen. Wenn die Sprachkenntnisse keine informierte Einwilligung, ärztliche Aufklärung und Untersuchung zulassen, dann kann die Person nicht spenden. Darüber hinaus gibt es weitere Aspekte, die mittels Fragebogen, Untersuchung oder im Arztgespräch überprüft werden.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Jahrbuch des Bundesverbands für 2023. Zehn Jahre zuvor waren es noch 1,7 Millionen Menschen.
  2. Transfusionsgesetz.
  3. Bundesärztekammer, Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie). Gesamtnovelle 2023, Berlin 2023.
    1. Abschnitt 2.2.5.1.
  4. Vormals durften Erstspender höchstens 60 Jahre alt sein, Wiederholungsspender höchstens 68 Jahren. Nach einer Änderung des Transfusionsgesetzes entfielen diese Grenzen: Die Bundesärztekammer hat bis zum 1. Oktober 2023 […] die Feststellungen der Höchstaltersgrenzen für Erst- und Wiederholungsspender aufzuheben unter Verweis auf eine individuelle Feststellung der Spendetauglichkeit nach ärztlicher Beurteilung. (§ 12 Abs. 4 Nr. 2 TFG)