Bezirksschiedsgericht

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von BSchG)

Allgemeines

Ein Bezirksschiedsgericht (BezSchGer, BSchG) ist ein Schiedsgericht des Baye­ri­schen Roten Kreuzes (BRK) in einem seiner fünf Bezirks­verbände.1 Entsprechend gibt es genau fünf Bezirksschiedsgerichte. In den anderen Landes­verbänden gibt es jeweils ein Landesschiedsgericht und keine weiteren Schiedsgerichte. Nur in Bayern gibt es unterhalb des Landesschiedsgerichts mit den Bezirksschiedsgerichten eine weitere Ebene der internen Gerichtsbarkeit, deren Beschlüsse durch das Landesschiedsgericht als Berufungsinstanz einer Überprüfung und ggf. Revision unterworfen werden können.

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Einzelnachweise

  1. Schiedsgerichte werden bei den Bezirksverbänden und beim Landesverband des Bayerischen Roten Kreuzes gebildet. — § 3, Schiedsordnung für das Bayerische Rote Kreuz.