Bezirksschiedsgericht
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von BSchG)
Allgemeines
Ein Bezirksschiedsgericht (BezSchGer, BSchG) ist ein Schiedsgericht des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) in einem seiner fünf Bezirksverbände.1 Entsprechend gibt es genau fünf Bezirksschiedsgerichte. In den anderen Landesverbänden gibt es jeweils ein Landesschiedsgericht und keine weiteren Schiedsgerichte. Nur in Bayern gibt es unterhalb des Landesschiedsgerichts mit den Bezirksschiedsgerichten eine weitere Ebene der internen Gerichtsbarkeit, deren Beschlüsse durch das Landesschiedsgericht als Berufungsinstanz einer Überprüfung und ggf. Revision unterworfen werden können.
Weitere Informationen
- Artikel Landesschiedsgericht
- Artikel Schiedsgericht und Schiedsordnung
- Artikel Bayerisches Rotes Kreuz
Einzelnachweise
- ↑ Schiedsgerichte werden bei den Bezirksverbänden und beim Landesverband des Bayerischen Roten Kreuzes gebildet. — § 3, Schiedsordnung für das Bayerische Rote Kreuz.