Verbandsgeschäftsführung Land
Allgemeines
Die Verbandsgeschäftsführung Land (VG Land oder VG-Land, selten VGL oder VG-L) ist ein Gremium eines Landesverbands, dessen Aufgabe die Koordination der Hauptaufgabenfelder ist. Während die Verbandsgeschäftsführung Bund (VG Bund) für die Abstimmung zwischen den Landesverbänden sorgt, macht die VG Land dasselbe für die Kreisverbände (und ggf. Bezirksverbände) im betreffenden Landesverband.
Die Regeln, nach denen das Gremium arbeitet, sind in der Satzung des Landesverbands festgelegt. Es handelt sich um ein Organ, das wirksame Beschlüsse treffen kann und daher bzgl. der Hauptaufgabenfelder in die Autonomie der Kreisverbände eingreift. Eine Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit einer VG Land ist daher, dass sie in der Satzung der Kreisverbände als Mitglieder des Landesverbands berücksichtigt ist.
Umsetzung in des Landesverbänden
Eine Verbandsgeschäftsführung Land gibt es in fast allen Landesverbänden. Sie fehlt nur in Bayern, wo es stattdessen eine Geschäftsführerkonferenz mit einen ähnlichen aber weiter gefassten Aufgabenprofil gibt, die nur eine beratende Funktion hat. In Sachsen heißt sie Vorständekonferenz.
Weitere Informationen
- Artikel Verbandsgeschäftsführung Bund
- Artikel Hauptaufgabenfeld
- Artikel Landesverband