Postbevorrechtigung

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Die Postbevorrechtigung ist ein Privileg bestimmter Organisationen und Einrichtungen in Deutschland. Organisationen, deren Eignung zur Mitwirkung im Katastrophenschutz auf Bundesebene im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) festgestellt wurde[1], müssen gemäß Postgesetz (PostG) von Anbietern, die Postdienstleistungen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbringen bestimmte Postdienstleistungen vorrangig zu erbringen, bevorzugt bedient werden. Eine dieser Organisationen ist das Deut­sche Rote Kreuz (DRK).

Das betrifft folgende Dienstleistungen:

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. § 26 Abs. 1 ZSKG.
  2. § 106 PostG.