Postbevorrechtigung

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Die Postbevorrechtigung ist ein Privileg bestimmter Organisationen und Einrichtungen in Deutschland. Organisationen, deren Eignung zur Mitwirkung im Katastrophenschutz auf Bundesebene im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) festgestellt wurde1, müssen gemäß Postgesetz (PostG) von Anbietern, die Postdienstleistungen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbringen bestimmte Postdienstleistungen vorrangig zu erbringen, bevorzugt bedient werden. Eine dieser Organisationen ist das Deut­sche Rote Kreuz (DRK).

Das betrifft folgende Dienstleistungen:

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. § 26 Abs. 1 ZSKG.
  2. § 106 PostG.