Oberwachtführer

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Oberwachtführer (OWF, DRK-OWF)1 war ein → Dienstrang für Führungskräfte im Deut­schen Roten Kreuz in der Zeit des National­sozia­lis­mus (1933–1945). Der nächsthöhere Dienstrang war der des Hauptführers, der nächstniedrigere der des Wachtführers.

Der Dienstrang Oberwachtführer war für Personen vorgesehen, die leitende Funktionen im damaligen DRK (1938–1945/46) übernahmen. Es war ein mittlerer Dienstrang, der für Bereitschaftsführer vorgesehen war, und der oberste mögliche Rang für Zugführer, deren Einheiten zu einer Kreisstelle gehörten.2

Vergleichbare militärische Dienstgrade

Die Dienstgrade im DRK waren bewusst an die der Wehrmacht angeglichen. Das diente einerseits der Umsetzung des Führerprinzips mit Adolf Hitler (1889–1945) als Schirmherr des DRK an der Spitze und einer hierarchischen Ordnung darunter, andererseits als paramilitärische Struktur der Kriegsvorbereitung. Der Rang eines Oberwachtführers war auf der Stufe eines Oberleutnants des Heeres oder der Luftwaffe, eines Heeresjustizinspektors der Heeresverwaltung, eines Oberleutnants zur See der Kriegsmarine und eines SA-/SS-Obersturmführers. Entsprechend ahmte das Dienststellungsabzeichen der Männer das betreffende militärische Äquivalent nach.

Dienststellungsabzeichen

Das Dienststellungsabzeichen eines männlichen Feldführers war ein Schulterstück mit vier nebeneinander liegenden Aluminiumschnüren auf weißgrauer Tuchunterlage in einer Breite von 22 Millimetern mit einem goldenen Stern (siehe Abbildung oben). Eine Führerin trug einen grauen oder hellblauen? Kragenspiegel mit zwei vierstrahligen silbernen Sternen (siehe nebenstehende Abbildung, ggf. mit falscher Farbe).

Weitere Informationen

Erläuterungen

  1. Alle Dienstränge konnten von Männern und Frauen geführt werden. Für Frauen wurden ihre Bezeichnungen sprachlich angepasst, einschließlich der Abkürzungen. Hier: Oberwachtführerin bzw. OWFn, in der Regel jeweils mit vorangestelltem DRK-….
  2. Deutsches Rotes Kreuz, Personalvorschrift, gültig ab 1. Januar 1938, Berlin 1937, Abschnitt F (Dienstgrade im DRK).